Rumänien: Transporte

Das rumänische Finanzministerium hat kürzlich bedeutende Aktualisierungen zum RO e-Transport System bekannt gegeben, die alle internationalen Warentransporte nach und aus Rumänien betreffen.

Verschiebung der Sanktionen

Ursprünglich war geplant, ab dem 1. Juli 2024 Strafen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht zu verhängen. Die rumänische Regierung hat jedoch am 28. Juni 2024 beschlossen, die Anwendung von Sanktionen auf den 1. Januar 2025 zu verschieben. Dies gibt Unternehmen mehr Zeit, sich an die neuen Anforderungen anzupassen.

Meldepflicht

Trotz der Verschiebung der Sanktionen besteht die Meldepflicht für internationale Transporte weiterhin seit dem 15. Dezember 2023. Alle grenzüberschreitenden Straßentransporte müssen im RO e-Transport System angemeldet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • Das Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 2,5 Tonnen
  • Die transportierten Güter haben ein Gesamtgewicht von über 500 kg oder
  • Der Warenwert übersteigt 10.000 RON (ca. 2.000 EUR)
Das rumänische E-Transportsystem wird über den Virtual Private Space (SPV) betrieben, das Portal der Steuerbehörden, das für Steuerzwecke genutzt wird, einschließlich des rumänischen Systems für die elektronische Rechnungsstellung. Das E-Transport-System kann über eine API oder eine kostenlose Anwendung des Finanzministeriums genutzt werden.

Beantragung der UIT-Nummer

Für jeden meldepflichtigen Transport muss eine eindeutige Transportnummer (UIT) beantragt werden:
  • Die Beantragung erfolgt über das Online-System "RO e-Transport" der rumänischen Steuerbehörde
  • Die UIT-Nummer ist bei innergemeinschaftlichen Transporten 15 Kalendertage gültig
  • Sie kann maximal drei Tage vor Transportbeginn beantragt werden
  • Die UIT-Nummer muss vor dem Grenzübertritt nach Rumänien vorliegen

Verantwortliche für die Meldung

Je nach Art des Transports sind folgende Parteien für die Meldung im System verantwortlich:
  • Bei Importen: Der in der Zollanmeldung eingetragene Empfänger
  • Bei Exporten: Der in der Zollanmeldung eingetragene Versender
  • Bei innergemeinschaftlichen Erwerben: Der rumänische Empfänger
  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Der rumänische Lieferant

Wichtige Hinweise zur Umsetzung

  • Alle Angaben im System müssen zu 100% mit der Realität übereinstimmen
  • Änderungen müssen vor dem Grenzübertritt nach Rumänien im System aktualisiert werden
  • Die UIT-Nummer muss allen Beteiligten (Spediteur, Käufer/Verkäufer, etc.) mitgeteilt werden
  • Ohne gültige UIT-Nummer darf kein Transport nach Rumänien erfolgen

Ausnahmen von der Meldepflicht

  • Postsendungen und Pakete bis 31,5 kg sind von der Registrierung ausgenommen
  • Reine Transitverkehre durch Rumänien ohne Be- oder Entladung müssen nicht gemeldet werden
Die neuen Regelungen stellen erhöhte Anforderungen an die Logistikplanung für Transporte nach und aus Rumänien. Unternehmen sollten die Prozesse rechtzeitig anpassen, um Verzögerungen zu vermeiden. Auch wenn Sanktionen erst ab 2025 drohen, empfehlen wir, die Meldepflichten bereits jetzt konsequent umzusetzen.

Ansprechpartner

AHK Rumänien
Frau Cristina Dumitru (Korrespondenzsprache Deutsch)
Calea Grivitei 82-98, et. 1
The Mark, Eingang The Podium
PLZ 010735 Bukarest
Rumänien
Telefon: +40 21 223 15 31
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