Verrichten von Tätigkeiten in Luxemburg
Luxemburg bietet für deutsche Unternehmen ein interessantes Marktpotenzial. Attraktive steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen winken. So ist Luxemburg nicht nur ein beliebter Handelspartner sondern eröffnet auch einen interessanten Markt für Dienstleistungen jeglicher Art.
Trotz der interessanten Rahmenbedingungen ist für den Markterfolg im Großherzogtum Luxemburg eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Insbesondere bei der Durchführung von Tätigkeiten wie zum Beispiel Bau- und Montagearbeiten ist Vorsicht geboten. Zahlreiche Vorschriften und Meldepflichten sind zu beachten.
Eine Zusammenstellung der Regelungen finden Sie in unserem Merkblatt, das in der Rubrik "Weitere Informationen" zum Herunterladen zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die geforderte EU-Bescheinigung ist nur bei der Erstmeldung nötig. Weitere Informationen finden Sie hier. Bei Folgemeldungen reicht ein Handelsregister-Auszug, der nicht älter als 6 Monate sein darf, oder eine formlose Bescheinigung über die ordnungsgemäße Niederlassung im Herkunftsland.
Die Überweisung der obligatorischen 50 Euro Bearbeitungsgebühr ist an folgende IBAN-Nummer zu entrichten: LU76 0019 5955 4404 7000, BIC-Code: BCEELULL
Die geforderte EU-Bescheinigung ist nur bei der Erstmeldung nötig. Weitere Informationen finden Sie hier. Bei Folgemeldungen reicht ein Handelsregister-Auszug, der nicht älter als 6 Monate sein darf, oder eine formlose Bescheinigung über die ordnungsgemäße Niederlassung im Herkunftsland.
Die Überweisung der obligatorischen 50 Euro Bearbeitungsgebühr ist an folgende IBAN-Nummer zu entrichten: LU76 0019 5955 4404 7000, BIC-Code: BCEELULL