Recht und Steuern

Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Versicherungsvermittlung IHK

1. Wer muss den Sachkundenachweis vorweisen?

Wer eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder -berater (§ 34d Gewerbeordnung) erhalten will, muss nachweisen, dass er die für die Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde besitzt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann – eine Sachkundeprüfung als „Geprüfte Fachfrau/Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK“ erfolgreich zu absolvieren. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

2. Welche Berufsqualifikationen sind gleichgestellt?

Paragraph 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) enthält einen Katalog von öffentlich-rechtlichen bzw. staatlich anerkannten Abschlüssen, die - einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe - der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung erforderlich.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.
Der Katalog der in § 5 VersVermV genannten Abschlüsse (einschließlich deren Vorläufer) ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können leider nicht anerkannt werden.
Weiterhin müssen Personen, die seit dem 31. August 2000 selbständig oder unselbständig ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig sind, keine Sachkundeprüfung ablegen. Personen, die vor dem 1. Januar 2009 eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder nach § 34e Absatz 1 der Gewerbeordnung in der zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt geltenden Fassung beantragt haben, bedürfen auch im Falle einer nach der Antragstellung eingetretenen Unterbrechung ihrer Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater keiner Sachkundeprüfung.

3. Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?

Möglichkeiten zur Befreiung vom praktischen Prüfungsteil finden Sie im Paragraph 4 Abs. 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer sind der Sachkundeprüfung gleichgestellt:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung:
  • als Versicherungskaufmann oder Versicherungskauffrau,
  • als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzen,
  • als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen oder
  • als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung oder als Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung;
2. ein Abschlusszeugnis:
  • eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigem Abschluss,
  • als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau,
  • als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen allgemeinen kaufmännischen Ausbildung oder
  • als Geprüfter Finanzfachwirt oder Geprüfte Finanzfachwirtin mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule,
wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird;
3. ein Abschlusszeugnis als:
  • Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau,
  • Investmentfondskaufmann oder Investmentfondskauffrau oder
  • Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird.
Weiterhin wird der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie als Sachkundenachweis anerkannt, wenn in der Regel zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird.

4. Welchen Inhalt und welchen Ablauf hat die Prüfung?

Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie in der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) in den Paragraphen zwei sowie drei und vier und in der Prüfungsordnung der IHK Düsseldorf. Die Bedingungen sind bindend.
Die Sachkundeprüfung zum/zur Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert 160 Minuten. Der praktische Prüfungsteil dauert in der Regel 20 Minuten.
Die schriftliche Prüfung findet als PC-Prüfung statt.
Folgende Fragetypen sind möglich:
  • Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
  • Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
  • Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, sehen Sie sich die Demo-Version an! (Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!)
Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in vier der fünf Bereiche gemäß § 9 Absatz 4 lit. a bis e jeweils mindestens 50 Prozent und in dem weiteren Bereich mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.
Zur praktischen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb der zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.
Im praktischen Prüfungsteil wird ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels simuliert. Als Grundlage dient eine der zwölf Fallvorgaben, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht hat. Der Prüfer wählt die Fallvorgabe aus. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist es, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Es kann zwischen zwei Sachgebieten gewählt werden:
  1. Vorsorge – umfasst die Sparten Lebens-, private Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflegeversicherung.
  2. Sach- und Vermögensversicherung – umfasst die Sparten Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Gebäude-, Rechtsschutzversicherung.
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird der Protokollbogen der DIHK verwendet.
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in Paragraph 4 Abs. 5 VersVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung sind in den §§ 2 bis 4 sowie den Anlagen 1 und 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der VersVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.

5. Welche Gebühren entstehen bei der Anmeldung?

Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht seit dem 01.01.2023 für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
  • Vollprüfung (schriftlich und praktisch) – 397,00 Euro
  • Teilprüfung (nur praktischer Teil) – 237,00 Euro
  • Teilprüfung (nur schriftlicher Teil) – 329,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch im Krankheitsfall.

6. Welche Prüfungstermine gibt es?

Abhängig von der Teilnehmerzahl behält sich die IHK vor, den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil zusammen an einem einzelnen Tag abzunehmen. Hierüber werden die Prüfungsteilnehmer rechtzeitig informiert.
Schriftlicher
Prüfungsteil*
Praktischer
Prüfungsteil
(voraussichtlich)**
Anmeldung ab
(10:00 Uhr)
Anmeldeschluss
09.01.2025 ausgebucht 10.01.2025 17.10.2024 19.12.2024
13.03.2025 14.03.2025 19.12.2024 20.02.2025
10.04.2025 11.04.2025 16.01.2025 20.03.2025
12.06.2025 13.06.2025 20.03.2025 22.05.2025
10.07.2025 11.07.2025 17.04.2025 19.06.2025
11.09.2025 12.09.2025 19.06.2025 21.08.2025
09.10.2025 10.10.2025 17.07.2025 18.09.2025
13.11.2025 14.11.2025 21.08.2025 23.10.2025
*Bitte beachten Sie, dass evtl. die praktischen Wiederholer schon einen Tag eher geprüft werden.
**Bitte beachten Sie, dass bei hohem Anmeldungsaufkommen der praktische Prüftermin in der nachfolgenden Woche liegen kann.

7. Wo melde ich mich zur Prüfung an?

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser Onlineportal. Um sich anzumelden, müssen Sie sich zunächst einen Login anlegen. Über diesen Login können Sie jederzeit Ihren Anmeldestatus einsehen , Ihre Kontaktdaten ändern oder sich abmelden. Bitte beachten Sie, dass bei jeder Abmeldung eine Stornogebühr fällig wird.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (PDF-Datei · 53 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) mit der Anmeldung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Anmeldeprozess hochzuladen.

Hier geht es zur Onlineanmeldung.
Sollten Sie keinen passenden Termin finden, können Sie sich auf der Internetseite der DIHK über die bundeseinheitlichen Termine informieren.
Hier finden Sie außerdem weitere Informationen zum Thema und andere prüfende IHKs.

8. Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?

Der Verordnungsgeber gibt keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges. Die DIHK hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen.
Bedingungswerk Proximus 5
Am 1. Juli 2023 wurde das aktuelle Bedingungswerk Proximus 5 veröffentlicht. Im Rahmen der Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK" werden die Prüfungsfragen seit 1. Juli 2023 auf Grundlage von Proximus 5 gestellt.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen stehen im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs und das Informationssystem Kursnet der Agenturen für Arbeit zur Verfügung. Die jeweiligen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.