International
Kasachstan
Einleitung
Kasachstan liegt in Zentralasien, einer Region, zu der auch die Länder Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan gezählt werden. Die zentralasiatischen Länder sind unter anderem bekannt als Logistikhub zwischen Asien und Europa sowie für den Reichtum an natürlichen Ressourcen. Die IHK Düsseldorf unterstützt Unternehmen beim Zentralasien-Geschäft.
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Um sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren, empfehlen wir als Erstinformation:
- die Zolldatenbank der EU Access2Markets gibt einen Überblick unter anderen zu Zöllen, Steuern, Verfahren und Zulassungsvoraussetzungen
- das GTAI-Merkblatt Kasachstan: Zoll und Einfuhr kompakt
Bei Fragen zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht stehen Ihnen bei der IHK Düsseldorf die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsbürger können sich visafrei bis zu 30 Kalendertage in Kasachstan aufhalten, in einem Zeitraum von 180 Tagen darf der Aufenthalt jedoch 90 Tage nicht überschreiten.
Sollten längere Aufenthalte oder eine Arbeitsaufnahme geplant sein, existieren unterschiedliche Visakategorien.
Die für Deutschland geltende Visafreiheit besteht auch für über 50 weitere Länder.
- Informationen finden Sie auf der Webseite des kasachischen Außenministeriums.
Absatz- und Investitionschancen
Um sich über Absatz- und Investitionsmöglichkeiten zu informieren, kontaktieren Sie uns gerne.
Einen guten Überblick gibt außerdem der
Darüber hinaus stehen die AHK Zentralasien sowie die staatliche Investitionsagentur Kazakh Invest zur Verfügung.
Aufgrund der geografischen Nähe sowie der wirtschaftlichen Verflechtung des Landes im Rahmen der EAWU mit Russland sollten bei Geschäften mit Kasachstan die einschlägigen gegen Russland verhängten Sanktionen beachtet werden (s. hierzu Abschnitt „Kasachstan: Zoll- und Einfuhrbestimmungen“).
Gründungs- und Gesellschaftsformen
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach kasachischem Recht ist eine juristische Person und der deutschen GmbH sehr ähnlich. In der Praxis stellt sie die einfachste und schnellste Art und Weise dar, eine juristische Person zu gründen und ist daher in der Regel die günstigste Rechtsform für ausländische Investoren in Kasachstan.
Eine Repräsentanz ist eine unabhängige Abteilung einer juristischen Person.
Sie ist jedoch keine eigenständige juristische Person. Eine Repräsentanz darf keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Typische Tätigkeiten sind daher zum Beispiel Marketing, Vertriebs- und Verkaufsförderung oder Kundenakquisition und Beratung.
Sie ist jedoch keine eigenständige juristische Person. Eine Repräsentanz darf keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Typische Tätigkeiten sind daher zum Beispiel Marketing, Vertriebs- und Verkaufsförderung oder Kundenakquisition und Beratung.
Eine Filiale ist eine Zweigniederlassung eines Unternehmens. Sie ist jedoch keine eigenständige juristische Person, auch wenn sie in der Praxis ähnlich wie eine solche agiert. Eine Filiale darf gewerblich tätig sein.
Ausführliche Informationen zu diesen Gesellschaftsformen, den jeweiligen Gründungsschritten sowie den hierfür benötigten Unterlagen, enthalten die nachfolgenden IHK-Merkblätter:
- Gründung einer GmbH in Kasachstan
- Errichtung einer Repräsentanz in Kasachstan
- Errichtung einer Filiale in Kasachstan
Zertifizierung in der EAWU
Kasachstan ist Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion und hat das damit verbundene Konformitätsverfahren übernommen, das EAC-Zertifikate sowie EAC-Deklarationen vorsieht.
Darüber hinaus gibt es Güter, für die noch keine einheitlichen technischen Regelwerke der EAWU verfasst wurden, sodass für diese nationale Vorschriften einschlägig sind. Zu diesen Gütern zählen bspw. Haushaltschemikalien, Brandschutzanforderungen oder Arzneimittel.
Prüfung eines Geschäftspartners in Kasachstan
Bei Geschäftsabschlüssen in Kasachstan beziehungsweise mit kasachischen Geschäftspartnern ist es notwendig, eine angemessene Überprüfung der potenziellen Geschäftspartner durchzuführen, um die Risiken für das Geschäft zu minimieren.
Ausführliche Informationen zu den benötigten Dokumenten und Angaben, der genauen Handhabung und den Compliance-Bestimmungen gibt die IHK Düsseldorf in dem gesonderten Artikel „Prüfung eines Geschäftspartners in Kasachstan”.
Nützliche Links
Auslandshandelskammer |
AHK Zentralasien |
Allgemeine Länder- und Wirtschaftsinformationen |
Germany Trade & Invest |
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft |
Länderanalysen der Forschungsstelle Osteuropa Bremen |
Botschaften |
Deutsche Botschaft in Astana |
Kasachische Botschaft in Berlin |
Kasachische staatliche Stellen |
Außenministerium Kasachstans |
Ministerium für Industrie und Infrastrukturentwicklung Kasachstans |
Kazakh Invest |
Kasachisches Statistikbüro |
Zollinformationen des E-Gov-Portals |
Kasachische Handelskammern |
Unternehmerkammer der Republik Kasachstan "Atameken" |
IHK Almaty |
Messen |
AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft |
Letzte Änderung des Artikels: November 2024