Russland
EAC-Zertifizierung
Konformitätsnachweise in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)
Für viele Waren und Erzeugnisse, die in die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU: Kasachstan, Armenien, Belarus, Kirgistan, Russland) importiert werden, ist ein Nachweis der Marktkonformität der Erzeugnisse (Zertifizierung oder Deklaration) zwecks Einhaltung der Produktsicherheitsstandards erforderlich. Hierbei kann zwischen freiwilliger und verpflichtender Konformitätserklärung unterschieden werden.
Vor einem Export in die EAWU sollte sorgfältig geprüft werden, welche Konformitätsanforderungen für die Produkte bestehen und die notwendigen Nachweise eingeholt werden, da diese beim Import der Ware dem Zoll vorgelegt werden müssen. Als vereinfachte Regel kann davon ausgegangen werden, dass für Erzeugnisse, die innerhalb der EU in den Gültigkeitsbereich einer technischen Direktive (zum Beispiel Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie) fallen und mit einem CE-Zeichen markiert werden müssen, ein Konformitätsnachweis nach Anforderungen der EAWU oder lokaler Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sein kann. Generell muss dies für jedes einzelne Erzeugnis geprüft und die Konformitätsanforderungen ermittelt werden.
Innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion werden schrittweise die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Qualität und Sicherheit von Erzeugnissen und die Erfüllung technischer Regeln u. a. Vorschriften harmonisiert und „Technische Reglements der Zollunion (TR ZU)“ eingeführt. Nationale Regelungen verlieren daher nach und nach ihre Gültigkeit. Allerdings ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen, so dass nach wie vor verschiedene Arten von Konformitätsnachweisen für unterschiedliche Produktgruppen nebeneinander existieren (in Russland bspw. GOST-R, TR RF).
Aktuell sind 45 Technische Reglements der Zollunion in Kraft getreten. Diese enthalten Anforderungen an den Produktionsprozess und das Produkt während dessen gesamter Lebensdauer.
Technische Reglements der EAWU
Nur Produkte, die die Anforderungen der sie betreffenden Technischen Reglements erfüllen, dürfen in den freien Warenverkehr der EAWU gebracht werden. Als Nachweis gilt ein TR (EAC)-Konformitätszertifikat oder eine TR (EAC)-Konformitätserklärung (auch Deklaration genannt). Die genauen Vorgaben enthält das jeweilige Technische Reglement der EAWU. Die Erzeugnisse sind mit dem Konformitätszeichen EAC (EurAsianConformity) zu markieren. Die Kennzeichnung bestätigt, dass die mit dem EAC-Zeichen markierten Waren allen erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurden und den vorgeschriebenen technischen Anforderungen entsprechen. Die Kennzeichnung muss nach erfolgtem Konformitätsnachweis vor der Einfuhr in die Länder der EAWU durch den Hersteller oder seine bevollmächtigte Person erfolgen.
Eine wichtige Neuerung gegenüber den bisherigen nationalen Konformitätsanforderungen ist, dass der Antragsteller für den Konformitätsnachweis nur eine juristische oder natürliche Person sein darf, die auf dem Territorium der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässig ist. Auch die Konformitätsbewertungsstellen (Prüfeinrichtungen und Zertifizierungsstellen) müssen in der EAWU ansässig und für diese Tätigkeit akkreditiert sein. Eine Übersicht der akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften und Prüflabore in den einzelnen Ländern der Eurasischen Union ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.eurasiancommission.org/ru
Eine Übersicht der in Kraft getretenen Technischen Reglements der Zollunion (auf Russisch) finden sich unter: https://www.eurasiancommission.org/ru/
Veterinäre und phytosanitäre Kontrolle
Die Einfuhr von lebenden Tieren, Fleisch, Tierfutter und Produkten tierischen Ursprungs sowie Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen in die EAWU (Beschluss № 39 vom 21.05.2010) erfordert das Beifügen eines Veterinärzertifikates beziehungsweise Pflanzengesundheitszeugnisses. Sowohl das Veterinärzeugnis als auch das Pflanzengesundheitszeugnis sind vom Exporteur über die jeweils zuständige Behörde des Ausfuhrlandes zu beantragen und der Sendung mit den anderen Exportbegleitdokumenten beizulegen. Die Dokumente sind bei der Einfuhr der nationalen Zollverwaltung zu präsentieren. Unter Umständen können Übersetzungen von den Zeugnissen verlangt werden.
Die zuständigen nationalen Behörden sind:
- in Armenien: Einrichtung für die Überwachung der Lebensmittelsicherheit (https://www.snund.am).
- in Belarus: Abteilung der Veterinär- und Nahrungsmittelaufsicht des Landwirtschaftsministeriums (https://www.dvpn.gov.by).
- in Kasachstan: Komitee für veterinäre Kontrolle und Überwachung (https://www.gov.kz/memleket/entities/vetcontrol)
- in Kirgistan: Dienst für Veterinärwesen (https://www.gvfi.gov.kg).
- in Russland: Föderaler Dienst für veterinäre und phytosanitäre Überwachung „Rosselchosnadsor“ (https://www.fsvps.ru). Dieser führt auch ein Register, in dem alle landwirtschaftlichen Herstellerbetriebe eingetragen werden müssen, die Produkte nach Russland bzw. die Eurasische Wirtschaftsunion exportieren.
Sanitär-epidemiologische Kontrolle
Im Rahmen der Zollunion wurden für eine Reihe von Waren die staatliche Registrierung und die sanitär-epidemiologische Überwachung bzw. Kontrolle eingeführt. Dazu gehören beispielsweise:
- Kosmetikprodukte
- Trinkwasser, alkoholische Erzeugnisse, Bier
- Erzeugnisse der persönlichen Hygiene für Erwachsene und Kinder
- Erzeugnisse der Haushaltschemie
- Stoffe, Ausrüstungen, Apparate und andere Mittel, die im Bereich der Wasserversorgung eingesetzt werden.
Eine Liste der Produkte (Entscheidung der Kommission der Zollunion Nr. 299 vom 28.05.2010) finden Sie hier: https://www.eurasiancommission.org/ru
Diese staatliche Produktregistrierung ersetzt die ehemals geltende Hygienezertifizierung (Hygienezertifikate).
Für die sanitäre Kontrolle sind in den Ländern unterschiedliche Behörden zuständig, in Russland bspw. „Rospotrebnadzor“, der Föderale Dienst für Verbraucherschutz und menschliches Wohlbefinden (https://www.rospotrebnadzor.ru).
Für die sanitäre Kontrolle sind in den Ländern unterschiedliche Behörden zuständig, in Russland bspw. „Rospotrebnadzor“, der Föderale Dienst für Verbraucherschutz und menschliches Wohlbefinden (https://www.rospotrebnadzor.ru).
Weitere Zulassungen
Für viele Erzeugnisse, die in die EAWU exportiert werden, können weitere Zulassungen erforderlich werden, die in nationaler Verantwortung verbleiben, wie zum Beispiel:
- Brandschutz-Zertifizierung nach TR Brandschutz
- Staatliche Registrierungen von Medizinprodukten und Arzneimitteln
- Messmittelzulassungen
Da der gesamte Prozess des Konformitätsnachweises zeit- und kostenaufwändig und die Orientierung angesichts verschiedener parallel existierender Systeme und Anforderungen schwer ist, empfiehlt es sich, dafür spezialisierte Dienstleister anzusprechen, die Unterstützung bei der Prüfung der Konformitätsnachweispflicht von Erzeugnissen sowie der Erstellung der Dokumentation und der Beantragung von Konformitätsnachweise für die Eurasische Wirtschaftsunion anbieten.
Hinweis: Diese Information soll – als Service Ihrer Kammer – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Empfehlung oder Wertung dar. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Empfehlungen durch die IHK Düsseldorf werden nicht ausgesprochen.
Letzte Änderung des Artikels: November 2024