Sachverständigenwesen
Zu den hoheitlichen Aufgaben der IHK Dresden gehört die öffentliche Bestellung sowie Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) und die Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).
Im Gegensatz zu "freien" Sachverständigen werden diese Sachverständigen von der IHK auf ihre persönliche und fachliche Eignung überprüft. Der Gesetzgeber hat die IHK ermächtigt, Anforderungsprofile und Pflichtenkataloge für die durch sie bestellten bzw. anerkannten Sachverständigen als Selbstverwaltungsaufgabe in Form von Satzungsrecht zu regeln. Alle öffentlich bestellten Sachverständigen nach § 36 GewO und anerkannten Sachverständigen nach § 18 BBodSchG unterliegen der Überwachung und Kontrolle durch die IHK.
Sachverständigenwesen im Überblick
Kontakt
Heike Klotzsche
Mitarbeiterin Sachverständigenwesen, Einigungsstelle Wettbewerbsstreitigkeiten
Referat Recht