Sachverständige finden
Sie wollen eine Schadensursache ermitteln, einen Gegenstand oder eine Immobilie bewerten lassen oder haben eine Auseinandersetzung über Preise oder Vergütungen? In diesen und vielen ähnlich gelagerten Fällen kann Ihnen die IHK Dresden schnell und unbürokratisch helfen.
Übersicht aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Auf zahlreichen Sachgebieten der Wirtschaft hat die IHK Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Nachfolgend finden Sie sowohl eine bundesweite als auch eine auf den Kammerbezirk Dresden zugeschnittene Übersicht aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nach ihren jeweiligen Fachgebieten. Im Falle von Gerichts- oder Schiedsgutachten benennen wir Ihnen aber auch gern einzelne, spezialisierte Sachverständige.
- Bundesweites Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHKs
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu mehr als 8.500 von Industrie- und Handelskammern, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. - Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem Kammerbezirk Dresden (Gesamtübersicht) (PDF-Datei · 161 KB)
Das Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK Dresden wird monatlich aktualisiert. - Verzeichnis der Sachverständigen nach § 18 BBodSchG im Freistaat Sachsen (PDF-Datei · 109 KB)
Hier finden Sie eine Printversion über Sachverständige, die nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Sachsen anerkannt sind.
Neue Zuständigkeiten in Sachsen
In Sachsen hat der Gesetzgeber die Zuständigkeiten für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO neu geregelt. Seit dem 01.11.2014 gilt, dass alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in den Sachgebieten des Ingenieurwesens in den Zuständigkeitsbereich der Ingenieurkammer Sachsen wechseln. Voraussetzung ist, dass die Sachverständigen einen Ingenieurabschluss besitzen bzw. die Berufsbezeichnung Ingenieur führen dürfen. Sachverständige, die für ein Sachgebiet im Bauwesen öffentlich bestellt sind und den Ingenieurabschluss haben, gehen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Ingenieurkammer Sachsen über. Alle Sachverständigen, die einen Architektenabschluss besitzen, gehen in den Zuständigkeitsbereich der Architektenkammer Sachsen über. Die zuständigen Bestellungskörperschaften haben eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die seit dem 01.05.2015 in Kraft ist. Diese Verwaltungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit der einzelnen Bestellungskörperschaften und die Zuordnung der Sachgebiete.