Prüfbehörde startet operativen Betrieb
Nachdem das BMWK am 31.08. die Vergabe der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen nach § 2 Nr. 17 StromPBG bzw. § 2 Nr. 11 EWPBG an PwC und atene bekanntgegeben hat, ist mit der Bereitstellung der Internetpräsenz zwischenzeitlich auch deren operativer Betrieb gestartet.
Die Prüfbehörde ist im Wesentlichen für folgende Sachverhalte da: Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbot für gewerbliche Energieverbraucher. Ihr wurde außerdem die Bearbeitung der Anträge sog. atypischer Verbräuche nach § 12b StromPBG bzw. § 37a EWPBG übertragen.
Für die gesetzlich vorgesehenen Mitteilungspflichten an die Prüfbehörde stehen vorerst die bekannten Mail-Adressen zur Verfügung:
- § 37 Abs. 2 S. 1 StromPBG bzw. § 29 Abs. 2 S. 1 EWPBG: de_preisbremsen_arbeitsplatzerhalt@pwc.com
- § 37a Abs. 6 StromPBG bzw. § 29a Abs. 6 EWPBG: de_preisbremsen_bonidividendenverbot@pwc.com
- § 30 Abs. 2 StromPBG bzw. § 22 Abs. 2 EWPBG: de_preisbremsen_mitteilungen2mio@pwc.com
- Mitteilungen von Energielieferanten bei Gewährung einer Entlastungssumme von mehr als 1 Million Euro nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 b) bb) StromPBG bzw. § 23 Nr. 1 b) bb) EWPBG sind an das folgende Postfach zu übermitteln: de_preisbremsen_lieferantenmitteilungen1mio@pwc.com
Für Rückfragen erreichen Sie die Prüfbehörde unter +49 30 2636 1111 bzw. de_pruefbehoerde_epb@pwc.com