Klimaschutzverträge

Den Kern des Förderinstrumentes bilden Verträge zwischen Bund und Unternehmen. Diese sollen klimafreundlicher Produktionsprozesse im Vergleich zu konventionellen Herstellungsverfahren fördern, indem die Mehrkosten konventioneller Verfahren ausgeglichen werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt die wichtigsten Eckpunkte des Förderinstrumentes nochmal zusammengefasst zur Verfügung.

Was ist wichtig:

  • Es handelt sich bei den Klimaschutzverträgen (KSV) um eine laufende Förderung über 15 Jahre (Betriebskosten und Investitionskosten).
  • Das Unternehmen muss selbst den Förderbedarf bestimmen und geht damit in ein Bieterverfahren (zwei Bieterverfahren pro Jahr, erstes Verfahren noch in diesem Jahr). Die Bieterverfahren werden teilweise branchenspezifisch sein.
  • Der geförderte Prozess muss spätestens drei Jahre nach einem Zuschlag in Betrieb gehen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen:

  • Wer nicht mindestens 90 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes bis zum Ende der Förderperiode vermeiden kann.
  • Wer im aktuellen, fossilen Prozess („Referenzsystem“) nicht mindestens 10 Kilotonnen CO2 im Jahr emittiert (es sei denn, man schließt sich in einem Konsortium zusammen).
  • Wer nicht zu den Branchen gehört, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss sich nicht um eine ETS-Anlage handeln).
  • Wer nach Auslauf der Förderung nicht weiterproduzieren kann, also keine Marktfähigkeit erreichen wird.
  • Wer nur ein kleines Projekt realisieren möchte (weniger als 15 Mio. Euro Förderbedarf über 15 Jahre).

To Dos für die Teilnahme am Vorverfahren:

  • Zeitbedarf für Antragstellung nach Förderaufruf abschätzen.
  • Technologie beschreiben.
  • Verbleibende jährliche CO2-Emissionen in der neuen Technologie bestimmen.
  • Operativen Beginn abschätzen.
  • Notwendige externe Infrastrukturen bestimmen.
  • Bestehende Förderung darstellen (kombinierbar mit KSV, senkt Förderbedarf).
  • Mögliche grüne Mehrerlöse abschätzen.
  • Berechenbarkeit und Höhe eines ggf. dynamisierten Gebotspreises (Förderbedarf) prüfen.
  • Mustervertrag des BMWK auf Umsetzbarkeit prüfen.