Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert innovative Umweltprojekte in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung, -kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz.
Ziel ist es, durch modellhafte Projekte eine konkrete Umweltentlastung zu erreichen. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wobei kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt werden. Der Empfänger der Fördermittel muss die notwendigen Voraussetzungen und Fähigkeiten zur Projektdurchführung besitzen. Ein Anspruch auf Fördermittel besteht nicht, und bewilligte Ansprüche sind weder abtretbar noch pfändbar.
Gefördert werden Projekte, die sich mit Nachhaltigkeitsbewertung, nachhaltiger Ernährung, umweltschonenden Konsumgütern, klima- und ressourcenschonendem Bauen, Quartiersentwicklung, erneuerbaren Energien, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Emissionsreduktion, Wasserschutz, Naturschutz sowie dem Schutz von Kulturgütern befassen.
Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss, kann aber auch als Darlehen oder Bürgschaft gewährt werden. Die Höhe der Förderung variiert je nach Projekt und Antragsteller und wird im Bewilligungsschreiben festgelegt. Bei Kooperationsprojekten wird jeder Partner einzeln betrachtet. Die endgültige Förderhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf, der sich aus den entstandenen Projektkosten abzüglich projektbezogener Einnahmen ergibt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.