Bundesförderung EEW

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist eines der zentralen Förderinstrumente des Bundes in diesem Bereich.
Am 15. Februar 2024 trat die überarbeitete Richtlinie in Kraft. Über konkrete Änderungen im Vergleich zur bisherigen Förderrichtlinie informiert das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle auf seiner Homepage. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Regelungen der EEW-Richtlinie zusammengefasst:

Allgemein

Die Richtlinie ist, je nach Fördergegenstand, in sechs Module gegliedert, die im Folgenden noch näher beschrieben werden. Als Investitionszuschuss können Fördermittel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Alternativ stehen vergünstigte Kreditlinien bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Höhe und Konditionen der Förderung richtet sich nach den einzelnen Modulen.
Auch die Zuschussberechtigung variiert je nach Modul, Grundsätzlich richtet sich das Förderprogramm an folgende Gruppen:
  • Private Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die in der Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Modul 1: Querschnittstechnologien

Modul 1 betrifft investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durch hocheffiziente und am Markt verfügbare Technologien. Das Modul 1 richtet sich ausschließlich an Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU).
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden der Erwerb und die Installation der folgenden Anlagen, sofern dadurch eine Bestandsanlage im Unternehmen ersetzt wird:
  • hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe
  • hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen zum Transport von Flüssigkeiten
  • hocheffiziente Ventilatoren
  • hocheffiziente Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
Auch ohne Bestandsaustausch sind die folgenden Investitionen förderfähig:
  • Wärmeübertrager, die zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen eingesetzt werden, bei innerbetrieblicher Wärmenutzung 
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen 
Höhe der Förderung
  • kleine Unternehmen: 25% bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investitionen
  • mittlere Unternehmen: 20% bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investitionen
  • mindestens 2.000,00 € Investitionsvolumen
  • Für Maßnahmen die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, 200.000,00 € maximale Förderung pro Maßnahmen zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu Modul 1, inklusive der entsprechenden Merkblätter und technischen Beschreibungen, finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Modul 2 betrifft den Erwerb und die Installation spezifischer Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50% für Produktionsprozesse verwendet werden.  Förderfähig sind kleine, mittlere und große Unternehmen. (es gilt die KMU-Definition der EU)
Gegenstand der Förderung
  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung, 
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zur Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.
Höhe der Förderung
Für Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie und KWK-Anlagen:
  • Unternehmen ohne KMU-Status: 40% der Investitionsgesamtkosten
  • für mittlere Unternehmen: 50% der Investitionsgesamtkosten
  • für kleine Unternehmen: 60% der Investitionsgesamtkosten
Für Biomasse-Feuerungsanlagen (einschließlich KWK mit Biomassefeuerung):
  • Unternehmen ohne KMU-Status: 20% der Investitionsgesamtkosten
  • für mittlere Unternehmen: 30% der Investitionsgesamtkosten
  • für kleine Unternehmen: 40% der Investitionsgesamtkosten
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Modul 2, inklusive der entsprechenden Merkblätter und technischen Beschreibungen, finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 3 betrifft die Förderung von Investitionen in Soft- und Hardware im Zusammenhang mit Energie- oder Umweltmanagementsystemen.
Gegenstand der Förderung ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:
  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software)
  • von Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:
  • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
  • Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System
  • Analog-Digital-Wandlern
  • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
  • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt, die vollständigen externen Kosten zur Nutzung
Höhe der Förderung
  • Unternehmen ohne KMU-Status: 25% der förderfähigen Investitionen
  • für mittlere Unternehmen: 35% der förderfähigen Investitionen
  • für kleine Unternehmen: 45% der förderfähigen Investitionen
  • maximal 20 Millionen € pro Maßnahme
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Modul 3, inklusive der entsprechenden Merkblätter und technischen Beschreibungen, finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Modul 4 – Basisförderung

Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Die Basisförderung von Modul 4  Basis betrifft die Förderung von Anlagen bestimmter Technologiekategorien, sofern im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzt werden. Der Bedarf an Energie muss in Folge des Anlagentausches um mindestens 15% reduziert werden. Die Erstellung eines umfangreichen Einsparkonzeptes ist nicht erforderlich. Das Modul 4 richtet sich ausschließlich an Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU).
Gegenstand der Basisförderung
  • elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
  • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien
Höhe der Förderung
  • für mittlere Unternehmen: 10% bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investitionen
  • für kleine Unternehmen: 15% bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investitionen
  • maximal 20 Millionen € pro Investitionsvorhaben
  • Mindestinvestitionsvolumen: 10.000,00 €
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Modul 4 – Basis, inklusive der entsprechenden Merkblätter und technischen Beschreibungen, finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Modul 4 – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:

Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Bei der Premiumförderung nach Modul 4 handelt es sich um ein weitgehend technologieoffenes Instrument. Eine Förderung ist nur möglich, wenn anhand eines Einsparkonzeptes eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen in bestimmter Höhe nachgewiesen wird.
Gegenstand der Premiumförderung
Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologiekategorien beschränkt. Förderfähig sind beispielsweise:
  • Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme
  • Energie- und/oder Ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten in Produktionsprozessen
  • Elektrifizierung von Prozessen
Wesentlichen Fördervoraussetzungen
  • Das Einsparpotenzial für Treibhausgasemissionen eines Vorhabens beträgt mindestens 30% und/oder
  • mindestens 1.000 t CO2-Äquivalent pro Jahr für Unternehmen ohne KMU-Status
  • mindestens 300 t CO2-Äquivalent pro Jahr für mittlere Unternehmen
  • mindestens 100 t CO2-Äquivalent pro Jahr für kleine Unternehmen
  • Ausgetauschte Anlagen/Komponenten müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch voll funktionsfähig sein und dürfen von dem geförderten Unternehmen nicht weiterbetrieben werden. Nach Umsetzung der geförderten Maßnahme muss die fachgerechte Entsorgung oder Veräußerung der Bestandsanlage nachgewiesen werden.
  • Die Amortisationszeit der Maßnahme muss ohne Förderung mehr als drei Jahre betragen.
  • Mit dem Förderantrag wird Einsparkonzept zum Nachweis der Fördervoraussetzungen eingereicht
Höhe der Förderung
  • für Unternehmen ohne KMU-Status: bis zu 25% der förderfähigen Investitionskosten
  • für mittlere Unternehmen: bis zu 35%der förderfähigen Investitionskosten
  • für kleine Unternehmen: 45%der förderfähigen Investitionskosten
  • maximal 20 Millionen € pro Investitionsvorhaben
Weitere Informationen:
Weiterführende Informationen zu Modul 4, inklusive der entsprechenden Merkblätter und technischen Beschreibungen, finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Modul 5: Transformationskonzepte

Durch die Förderung sollen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität unterstützt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen Förderwettbewerb des Projektträgers VDI/VDE Innovation-Technik GmbH.

Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Gefördert wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl (oder daraus gewonnenen Energieträgern) betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebenen Neuanlagen. Das Modul 6 richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen.
Gegenstand der Förderung
  • Austausch vorhandener Produktionsanlagen, (betrieben mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl oder daraus gewonnenen Energieträgern) durch ausschließlich elektrisch betriebene Neuanlagen
  • Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, (betrieben mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl oder daraus gewonnenen Energieträgern) so dass sie mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Höhe der Förderung
  • 33% bezogen auf die förderfähigen Investitionen.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000,00 € betragen.
  • maximal 200.000,00 € pro Maßnahme
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Modul 4, inklusive der entsprechenden Merkblätter und technischen Beschreibungen, finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau.