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EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
(Nr. 5790480)
Am 19. April 2023 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass für Produkte, die in der EU verkauft werden, Wälder weder abgeholzt noch geschädigt wurden.
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Betroffenheitsüberprüfung EUDR
(Nr. 6244378)
Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Frage, welche Sorgfaltspflichten Ihr Unternehmen im Rahmen der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten beachten muss.
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Deutsches Sorgfaltspflichtengesetz
(Nr. 5394498)
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten und liefern Ihnen Informationen zu rechtlichen Aspekten.
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-Praxisleitfaden für kleine und mittlere Unternehmen
(Nr. 6049662)
Erstmalig bietet die IHK einen LkSG-Praxisleitfaden für KMU, der aufzeigt, welche LkSG-Standards an KMU weitergegeben werden können (und welche nicht). Zusätzlich gibt er praktische Hinweise, wie sich KMU bezüglich Kunden-Fragebögen und Verpflichtungs- beziehungsweise Weitergabeklauseln verhalten sollten.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
(Nr. 5931312)
Germany Trade & Invest, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und das Auswärtige Amt bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des LkSG zu ausgewählten Ländern, darunter China, Indien, Türkei und Mexiko. Informieren Sie sich jetzt!
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EU-Lieferkettengesetz - CSDDD
(Nr. 5394544)
Unternehmen in der EU sollen nach dem Willen des Europaparlaments künftig strenger darauf achten, dass ihre Produkte im Einklang mit Menschenrechten und Umweltschutz hergestellt werden. Wir geben Ihnen einen Überblick.
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Nationaler Aktionsplan Wirtschafts- und Menschenrechte (NAP)
(Nr. 5389794)
Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Einen Überblick gibt dieser Artikel.
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Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG)
(Nr. 6188360)
Seit Juni 2021 ist das neue „Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz“, kurz (AgrarOLkG), in Kraft. Es enthält weitreichende Verpflichtungen für alle Unternehmen in der Lebensmittellieferkette – vom Primärerzeuger bis zum Einzelhändler – und zwingt diese zu einer erheblichen Anpassung ihrer Trade Compliance Programme.