Nationaler Aktionsplan Wirtschafts- und Menschenrechte (NAP)
Nationaler Aktionsplan Wirtschafts- und Menschenrechte (NAP)
Im Jahr 2016 etablierte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), mit dem Ziel, die 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht umzusetzen – unter Einbindung der Privatwirtschaft. Die Initiative stellte eine Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie der EU dar. Diese verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen (mit mehr als 500 Beschäftigten), Institute der Finanz- und Versicherungsbranche bereits seit 2017, Informationen über Umwelt- und Sozialstandards sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu veröffentlichen.
Wesentlicher Bestandteil des NAP war ein Monitoring von Unternehmen durch die Bundesregierung, das von 2018 bis 2020 statt fand. Ziel war es, einen Überblick zu bekommen, ob bis 2020 mindestens 50 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert haben.
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte (Risikoanalyse)
- Maßnahmen zur Abwendung negativer Auswirkungen auf Betroffene und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
- Berichterstattung
- Beschwerde-Mechanismus
Im Abschlussbericht des NAP-Monitoringprozesses (24. Februar 2021) wurde festgestellt, dass weniger als 50 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die NAP-Anforderungen umgesetzt haben. Dies bildete die Grundlage für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG).
Die Teilnahme am Monitoring-Prozess war für die Unternehmen freiwillig. Viele Unternehmen nutzten die Möglichkeit, um darzulegen, vor welchen Herausforderungen sie bei der Umsetzung stehen und wie hoch der damit verbundene Aufwand ist.
In der Praxis stehen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) derzeit noch vor vielen Fragen, wenn es darum geht, internationale Lieferketten nachzuverfolgen. Zwar erfasst das LKSG direkt nur Unternehmen mit weniger als 3000 (ab 1.1.2023) beziehungsweise 1000 Mitarbeitenden (ab 1.1.2024). Dennoch sind KMU als Zulieferer dieser Unternehmen in die Thematik involviert. Zudem geht der von der EU vorgelegte Richtlinien-Entwurf (Februar 2022) für ein europäisches Lieferkettengesetz (Corporate sustainability due dilegence – CSDD) über das deutsche Pendant hinaus. Es sieht vor, dass Unternehmen ab 500 Beschäftigten in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren. Für Unternehmen, die In der Textil- und Lederindustrie, Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittelproduktion, bei der Gewinnung von Rohstoffen, Verarbeitung von metallischen und nicht-metallischen Erzeugnissen sowie im Großhandel mit mineralischen Rohstoffen sollen die Regelungen bereits ab 250 Beschäftigte gelten.
Als Kontrollbehörde wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestimmt, das Handreichungen entwickeln und veröffentlichen wird.
Zu den konkreten Aufgaben gehören dabei:
- zu überprüfen, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen
- die Durchführung von Kontrollen
- Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern
- die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern
Online-Tools und Netzwerke
In den letzten Monaten wurden auf Bundes- und Landesebene Initiativen gestartet und Tools kreiert, die speziell KMU bei Fragen rund um die Prüfung der bestehenden Lieferketten sowie bei der Neuausrichtung unterstützen sollen.
So bietet der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) mit dem CSR-Risiko-Check ein kostenloses Online-Tool. Mit diesem können Unternehmen, die im Export-/Importgeschäft aktiv sind oder im Ausland Produktionsstätten haben schnell valide Informationen zu potenziellen CSR-Risiken entlang ihrer Lieferkette erhalten, insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern. Der CSR Risiko-Check wurde von MVO Nederland entwickelt und wird vom niederländischen Außenministerium finanziert. Die deutschsprachige Version des CSR Risiko-Check wird von UPJ gemeinsam mit MVO Nederland sowie dem Helpdesk der AWE umgesetzt.
Darüber hinaus wurde das Portal KMU-Kompass entwickelt. Es enthält zwei Online-Tools. Zum einen den Sorgfalts-Kompass. Mit diesem können Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und managen. Er unterstützt dabei, Geschäftsprozesse und Lieferkette genau(er) unter die Lupe zu nehmen. Hier finden sich Beispiele zu Verhaltenskodex (Code of Conduct) von deutschen KMU aus verschiedenen Branchen sowie von den bayerischen Industrie- und Handelskammern im Rahmen des Umweltpaktes Bayern entwickelte Mustertexte für einen Verhaltenskodex für Lieferanten (auf Deutsch und Englisch). Er ermöglicht eine erste Orientierung oder einen Abgleich mit einem bereits bestehenden Verhaltenskodex. Der Standard-Kompass hilft KMU hingegen bei bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsinitiativen, und Siegel, die Kunden von ihnen sowie Vorlieferanten verlangen. Auch das Portal Siegelklarheit hilft Verbrauchern, Regierungen und Unternehmen, Umwelt- und Sozialsiegel besser zu verstehen.
In Baden-Württemberg hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Initiative global verantwortlich BW initiiert. Die Dokumentationen zu den Informationsveranstaltungen sowie ein interaktiver Online-Leitfaden sind auf der Webseite der Initiative abrufbar.
Quelle: DIHK, IHK Stuttgart