Grundsätzlich ist nur der Geschäftsinhaber oder der gesetzliche Vertreter berechtigt, wirksame Verträge für seinen Gewerbebetrieb abzuschließen. Die zunehmende Komplexität des Wirtschaftslebens macht es jedoch unmöglich, alle Entscheidungen höchstpersönlich durch den Geschäftsinhaber oder Geschäftsführer zu treffen. Deshalb ist es notwendig, Verantwortung durch Delegation von Aufgaben an Mitarbeiter abzugeben. Eine Übersicht zu den zumeist nachgefragten Vollmachtsarten gibt Ihnen der nachfolgende Artikel.