Rechtsinformation

Versicherungsberater

Tätigkeitsprofil

Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig den Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt oder für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.
Der Versicherungsberater wird durch den Auftraggeber mit einem Honorar vergütet. Er erhält keine Provision von Versicherungsunternehmen.

Formulare

In der Checkliste für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittlung oder Versicherungsberatung erhalten Sie alle Informationen über die erforderlichen Nachweise. Das Antragsformular und die Checkliste können Sie hier anfordern.

Vereinfachtes Verfahren

Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung in der bis zum Ablauf des 22. Februar 2018 geltenden Fassung sind, können unter erleichterten Voraussetzungen die Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 Satz 1 Gewerbeordnung erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung in der bis zum Ablauf des 22. Februar 2018 geltenden Fassung mit Erteilung der Erlaubnis nach § 34d Absatz 2 Satz 1 GewO erlischt. Das Antragsformular für das vereinfachte Verfahren können Sie hier anfordern.

Sachkundenachweis

Sofern Sie eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können, benötigen Sie keine erneute Sachkundeprüfung. Die Liste der gleichgestellten Berufsqualifikationen finden Sie in der Checkliste für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittlung oder Versicherungsberatung.
Wird die Erlaubnis unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (beglaubigte Kopie ist ausreichend) beantragt, erfolgt keine Prüfung der Sachkunde, der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse.
Falls dies nicht auf Sie zutrifft, ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Die IHK Aachen arbeitet hier in Kooperation mit der IHK Köln. Eine Online-Anmeldemöglichkeit zur Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK befindet sich auf der Internetseite der IHK Köln.

Delegation der Sachkunde

Es besteht die Möglichkeit, die Sachkunde auf vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen zu delegieren. Das erforderliche Antragsformular können Sie hier anfordern.

Berufshaftpflichtversicherung

Der Versicherungsberater muss den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Hierbei handelt es sich um eine Vermögenschadenhaftpflicht mit Deckungsbeiträgen von mindestens 1.300.380 Euro pro Schadensfall und mindestens 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres. Die Versicherungsgesellschaften sind nach § 158b Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, dem Versicherungsnehmer eine gesonderte Bescheinigung über den Bestand der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung auszustellen. Diese Bescheinigung ist mit Antragstellung vorzulegen.

Angestellte verantwortliche Personen in leitender Position

Angestellte, die zu Versicherungen beraten und in leitender Position tätig sind, müssen ebenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen werden. Das dafür erforderliche Formular können Sie hier anfordern.

Änderung der Registerdaten

So können Sie uns den Antrag übermitteln

Die Anträge gemäß § 34d GewO können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal-NRW stellen und ebenfalls dort die erforderlichen Nachweise einreichen.

1. Per E-Mail

Sie können den Antrag gerne per E-Mail an uns schicken. Dazu speichern Sie einfach das ausgefüllte Formular und senden es als E-Mail Anhang an: stefanie.steckemetz@aachen.ihk.de
Das vorgesehene Unterschriftenfeld ist dann natürlich entbehrlich. Einige Nachweise müssen derzeit jedoch noch im Original per Post übersandt werden.
Hinweis: Bitte verwenden Sie die aktuellste Version des Adobe Readers, da es sonst zu Problemen bei der Speicherung kommen kann. Diese können Sie kostenlos unter https://get.adobe.com/de/reader/ herunterladen.

2. Auf dem Postweg

Sie können den ausgefüllten Antrag auch gerne ausdrucken und uns gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen per Post übersenden.