Versicherungsgewebe

Versicherungsmakler und ungebundener Versicherungsvertreter

Tätigkeitsprofil Versicherungsmakler

Versicherungsmakler (Handelsmakler) ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.

Tätigkeitsprofil ungebundener Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter (Handelsvertreter) ist, wer von einem Versicherer oder Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Sie sind für mehrere Versicherungsunternehmen tätig, deren Versicherungsprodukte in Konkurrenz stehen.

Erforderliche Nachweise

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts
  • Auszug aus dem Insolvenzregister
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis der Sachkunde
Genaue Informationen zu den einzelnen Nachweisen finden Sie in unserer Checkliste. Diese erhalten Sie zusammen mit dem Antragsformular. Das Formular können Sie hier anfordern.

Sachkundenachweis

Falls Sie eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können, benötigen Sie keine Sachkundeprüfung. Die Liste der gleichgestellten Berufsqualifikationen finden Sie im Merkblatt "Versicherungsvermittler: Erlaubnis- und Registrierungspflicht" im Absatz "Welche Berufsqualifikationen gelten als Nachweis der Sachkunde?" und im Antrag.
Falls dies nicht auf Sie zutrifft, ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Die IHK Aachen arbeitet hier in Kooperation mit der IHK Köln. Eine Online-Anmeldemöglichkeit zur Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK befindet sich auf der Internetseite der IHK Köln.

Delegation der Sachkunde

Es besteht die Möglichkeit, die Sachkunde auf vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen zu delegieren. Das erforderliche Antragsformular könnrn Sie hier anfordern.

Berufshaftpflichtversicherung

Der Versicherungsvermittler muss den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen.
Hierbei handelt es sich um eine Vermögenschadenhaftpflicht mit Deckungsbeiträgen von mindestens 1.300.380 Euro pro Schadensfall und mindestens 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
Die Versicherungsgesellschaften sind nach § 158b Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, dem Versicherungsnehmer eine gesonderte Bescheinigung über den Bestand der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung auszustellen. Diese Bescheinigung ist mit Antragstellung vorzulegen.

Angestellte verantwortliche Personen in leitender Position

Angestellte, die Versicherungen vermitteln und in leitender Position tätig sind, müssen ebenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen werden. Das dafür erforderliche Formular können Sie hier anfordern.

Änderung der Registerdaten

So können Sie uns den Antrag übermitteln

Die Anträge gemäß § 34d GewO können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal-NRW stellen und ebenfalls dort die erforderlichen Nachweise einreichen.

1. Per E-Mail

Sie können den Antrag gerne per E-Mail an uns schicken. Dazu speichern Sie einfach das ausgefüllte Formular und senden es als E-Mail Anhang an: stefanie.steckemetz@aachen.ihk.de
Das vorgesehene Unterschriftenfeld ist dann natürlich entbehrlich. Einige Nachweise müssen derzeit jedoch noch im Original per Post übersandt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in unserer Checkliste.
Hinweis: Bitte verwenden Sie die aktuellste Version des Adobe Readers, da es sonst zu Problemen bei der Speicherung kommen kann. Diese können Sie kostenlos unter https://get.adobe.com/de/reader/ herunterladen.

2. Auf dem Postweg

Sie können den ausgefüllten Antrag auch gerne ausdrucken und uns gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen per Post übersenden.