Mit Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2020 ist auch der § 15 BBiG Freistellung, Anrechnung gesetzlich neu geregelt worden. Hinsichtlich der Freistellung für Berufsschul- und Prüfungstage gilt künftig für erwachsene und jugendliche Azubis dasselbe.