IHK Kassel-Marburg

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis / Berichtsheft

Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit ein Berichtsheft in Form von Ausbildungsnachweisen führen müssen. In diesen Fällen ist die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist bei der mündlichen bzw. praktischen Abschlussprüfung vom Auszubildenden mitzubringen und auf Verlangen dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Wer die Ausbildungsnachweise nicht oder unvollständig geführt hat, kann von der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen werden.

Die Ausbildungsnachweise sind stichwortartig über die durchgeführte Ausbildungstätigkeit einschließlich der betrieblichen, überbetrieblichen und schulischen Unterweisung anzufertigen. Die Ausführung erfolgt während der Ausbildungszeit. Die Eintragungen können sowohl handschriftlich als auch am PC auf dem Nachweisformular erfolgen.

Der Ausbildungsnachweis ist von dem Auszubildenden wahlweise täglich oder wöchentlich wahrheitsgemäß und vollständig zu führen. In technischen Ausbildungsberufen sollte eine tägliche Aufzeichnung der Tätigkeiten erfolgen. Auskünfte hierzu erteilen die Bildungsberater der IHK.

Der Ausbildende oder Ausbilder muss den Auszubildenden zum Führen von Berichtsheften anhalten und hat die Ausbildungsnachweise mindestens monatlich zu überprüfen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragung mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Der gesetzliche Vertreter des Auszubildenden soll in angemessenen Zeitabständen ebenfalls unterzeichnen. Auch während der Berufsschulzeit ist das Berichtsheft zu führen.

Schriftlich oder elektronisch?

Der Ausbildungsnachweis kann gemäß § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz schriftlich oder elektronisch geführt werden. Schriftliches Führen liegt vor, wenn der Ausbildungsnachweis handschriftlich geführt wird. Beim elektronischen Führen wird der Ausbildungsnachweis mit digitaler Unterstützung erstellt – zum Beispiel mit digitalen Anwendungsprogrammen (IHK Portal Bildung-Service-Digital) oder Word- beziehungsweise PDF-Vorlagen.

Elektronischer Ausbildungsnachweis

Die IHK Kassel-Marburg bietet ab sofort die Möglichkeit, Ausbildungsnachweise über das IHK-Portal Bildung-Service DIGITAL elektronisch (digital) zu führen. Die Ausbildungsinhalte können durch den Auszubildenden entweder als Text erfasst oder als PDF-Datei hochgeladen werden. Im Anschluss wird der Ausbildungsnachweis an den jeweiligen Ausbildungsbeauftragten beziehungsweise an den im Ausbildungsvertrag hinterlegten Ausbilder zur Prüfung geschickt. Die E-Mail der zu genehmigenden Person wird durch den Auszubildenden beim Ausbildungsnachweis hinterlegt. Über den zu genehmigenden Ausbildungsnachweis wird die hinterlegte Person an die durch den Auszubildenden angegebene E-Mail informiert.