Ehrenamtliches Engagement
Aufsicht bei Prüfungen werden
Für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sucht die IHK Kassel-Marburg laufend Aufsichten. Die Aufsichtspersonen überwachen den ordnungsgemäßen Ablauf der schriftlichen Prüfungen an den einzelnen Prüfungsorten und unterstützen bei den mündlichen und praktischen Prüfungen in den Vorbereitungsräumen.
Wer kann Aufsicht werden?
Jeder, der Zeit und Interesse daran hat, die IHK Kassel-Marburg bei den Prüfungen zu unterstützen, kann Aufsichtsperson werden. Die Prüfungen finden in der Regel vormittags und teilweise auch nachmittags statt.
Aufsichten sind zuverlässig und verfügen über viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Sie strahlen Sicherheit und Souveränität aus und haben ein gewinnendes und gepflegtes Auftreten.
Um einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungen sicherstellen zu können, sind für uns Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Korrektheit und vor allem Vertraulichkeit sehr wichtig.
Sie benötigen keine Fachkenntnisse für den jeweiligen Ausbildungsberuf. Aufsichten sollten im Bezirk der IHK Kassel-Marburg wohnen, damit die Anfahrtszeit in einem sinnvollen Verhältnis zur Dauer des Einsatzes steht. Es können Fahrt- und Parkkosten abgerechnet werden.
Wie kann ich mich als Aufsicht bewerben?
Interessenten für eine Tätigkeit als Aufsicht können sich auf der Seite ”Bewerbung als Aufsicht” registrieren.
Was sind meine Aufgaben als Aufsicht?
Zu Ihren Aufgaben gehören die Annahme und Verteilung der Prüfungsunterlagen, Überprüfung der Anwesenheit und ordnungsgemäße Aufsicht während der schriftlichen Prüfung sowie eine anschließende Vorbereitung für die Abholung der Unterlagen.
Grundsatz:
Die Prüfungsaufsicht gibt keinerlei fachliche Auskünfte und äußert sich nicht zu Prüfungsinhalten. Sie stellt damit die bundeseinheitliche Gleichbehandlung an allen Prüfungsstandorten sicher. Die IHKs haben sich darauf verständigt, grundsätzlich nicht in laufende Prüfungen einzugreifen.
Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?
Der für die Organisation der Prüfungen verantwortliche Mitarbeiter koordiniert den Einsatz der Aufsichten und ist deren Ansprechpartner. Die notwendigen Kenntnisse für die Aufsichtsführung werden bei einer Hospitation vermittelt. Zusätzlich gibt es Informationsmaterial, das zur Verfügung gestellt wird.
Wie werde ich bei Prüfungen eingesetzt?
Aufsichten werden bei schriftlichen und mündlichen sowie praktischen Prüfungen eingesetzt. Bei schriftlichen Prüfungen werden Gruppen von zehn bis 150 Personen beaufsichtigt. Die Beaufsichtigung der großen Gruppen erfolgt durch mehrere Aufsichtspersonen. Praktische und mündliche Prüfungen sind individueller und werden oft von einer einzelnen Aufsicht unterstützt. Sie begleiten Absolventen in den Vorbereitungsräumen bei der Vorbereitung auf Präsentationen und Fachgespräche (mündliche/praktische Prüfungen).
Wo finden die Prüfungen statt?
Schriftliche und mündliche Prüfungen finden in der IHK, in Stadthallen, Sälen, Seminarräumen oder Schulen im gesamten Bezirk der IHK Kassel-Marburg statt. Alle Prüfungsorte sind gut erreichbar. Praktische Prüfungen finden meist in ausbildenden Unternehmen oder in Schulen statt.
Was erhalte ich für die Tätigkeit als Aufsicht?
Die IHK Kassel-Marburg gewährt den ehrenamtlich tätigen Prüfungsaufsichten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrtkosten bzw. Wegegeld und Aufwand in sinngemäßer Anwendung der §§ 5 Abs. 1 und 2 Nr.2, 6 und 16 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der jeweils geltenden Fassung. Die Entschädigung wird nur auf Antrag gewährt.
Die Anwesenheitszeiten bei der Prüfung und die Zeit für die Hin- und Rückfahrt werden mit 7,00 Euro je Stunde beglichen. Im Höchstfall werden pro Tag 10 Stunden vergütet. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Aufsichten erhalten für die Zeit der Abwesenheit vom Wohnort/Arbeitsort aus Anlass der ehrenamtlichen Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung (Tagegeld) von 14,00 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
Bei Benutzung des eigenen Pkw (Kilometergeld) werden pro km 0,42 Euro angesetzt. Maßgebend für die Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung von der Wohnung/dem Arbeitsort zum Ort der Tätigkeit. Parkentgelte sowie entstandene Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden erstattet (Beleg erforderlich).
Die Entschädigungen, die für die ehrenamtliche Prüfungsaufsicht von der IHK gezahlt werden, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Steuerfreiheit für die Prüfungsaufsicht richtet sich mangels konkreter Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG. Die Entschädigung ist hierfür bis zu einer Höhe von 840,00 Euro im Jahr steuerfrei.