CO2-Grenzausgleichsmechanismus

IHK-Umfrage zu CBAM: EU-Verordnung benachteiligt Unternehmen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll künftig das EU-Emissionshandelssystems ergänzen und sicherstellen, dass Importe aus Drittländern den gleichen Emissionspreisen unterliegen wie Produkte aus der EU. Ziel ist es, die Verlagerung CO2-intensiver Produktion ins Ausland zu verhindern und den Wettbewerb fairer zu gestalten. Seit Ende 2023 müssen Unternehmen vierteljährlich die Emissionen ihrer Importe aus Drittstaaten melden.
Dr. Gunter Schaible, Geschäftsführer bei der IHK Aachen, kritisiert die aktuelle Umsetzung: "Die EU-Verordnung zu CBAM ist für unsere Mitglieder ein schweres Paket. Sie bringt eine Berichtspflicht mit sich, der Unternehmen kaum nachkommen können. Sie sollen Zahlen liefern, die kaum zu beschaffen sind." Er ergänzt: "Wenn sich Europäisches Parlament und Rat auf eine solche Verordnung einigen, sollten sie Unternehmen zumindest die Mittel an die Hand geben, um das Geforderte erfüllen zu können. Das ist genauso wichtig wie die Verordnung selbst."
Laut einer landesweiten Umfrage der Industrie- und Handelskammern aus NRW haben 91 Prozent der Unternehmen Schwierigkeiten, die nötigen Emissionsdaten von Zulieferern zu erhalten. Zudem fühlen sich nur sieben Prozent ausreichend durch die offiziellen Stellen informiert. Bis Juli 2024 konnten Unternehmen bei der Angabe der Emissionen auf Schätzwerte zurückgreifen. Die Unternehmen fordern eine Verlängerung der Nutzung der Schätzwerte und eine Reduzierung der Bürokratie.
Die IHK Aachen verlangt gemeinsam mit den NRW-IHKs daher klare Nachbesserungen der CBAM-Regelungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu sichern und Industriebetriebe in NRW zu halten.