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Aufzeichnung Webinar: Russland – Exportkontrolle in schwierigen Zeiten
Die Dynamik, mit der sich seit dem Angriffskrieg die Sanktionsmaßnahmen insbesondere gegen Russland verändern und ausweiten, macht es für alle Unternehmen zunehmend schwieriger, den Überblick über Verbote und Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr zu behalten. Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Exportkontrolle, gab am 7. März 2024 in 15 Minuten hilfreiche Tipps und Hinweise, wie Unternehmen auch in weltpolitisch schwierigen Zeiten mit dem Thema umgehen können. Er erläuterte die Kernelemente einer angemessenen, innerbetrieblichen Exportkontrolle, warf einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um die Russlandsanktionen der EU, und sprach über das Erkennen von Umgehungsversuchen und unternehmerische Sorgfaltspflichten.
Hier finden Sie die Aufzeichnung vom Webinar mit Matthias Merz und Dr. Gunter Schaible:
BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht. Das Merkblatt soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen geben.
Inhalte des Merkblattes sind zum Beispiel die einzelnen Einfuhr- und Ausfuhrverbote sowie die Dienstleistungsverbote nach der Russland-Embargoverordnung. Weiterhin informiert das BAFA-Merkblatt unter anderem zu Besonderheiten bei dem Verkaufsverbot und Ausnahmegenehmigungen.
Russlandsanktionen
Die Europäische Union hat aufgrund der militärischen Invasion in der Ukraine und der russischen Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk umfassende Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen. So wurden die erstmalig 2014 verhängten Sanktionen verschärft und neue Sanktionen in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt, zuletzt mit dem dreizehnten Sanktionspaket vom 23. Februar 2024.
Rechtsgrundlagen
Zwei Verordnungen sind grundlegend für die beschlossenen Sanktionen gegen Russland:
Die am 22. Februar 2022 beschlossenen Sanktionsmaßnahmen wurden mit einer neuen Embargoregelung in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt, der Verordnung (EU) 2022/263 vom 23. Februar 2022. Die Verordnung gilt in Bezug auf Donezk und Luhansk. Mit der Verordnung (EU) 2022/1903 vom 6. Oktober 2022 wurde der geografische Geltungsbereich der vorgesehenen Beschränkungen auf alle nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja ausgeweitet.
Die konsolidierten Fassungen der Verordnungen stehen auf der Internetseite der Generalzolldirektion zum Download bereit: Zoll online - Vorschriften
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt online eine Übersicht zu den geltenden Maßnahmen bereit und informiert unter der Telefonnummer 06196 908-1237 zu den Sanktionen: BAFA - Russland
Die AHK Russland informiert regelmäßig in einem Informationsbriefing über die neuesten Sanktionsentwicklungen Sanktionsbriefing (ahk.de) und ist über eine Krisenhotline telefonisch zu erreichen Krisen-Hotline (ahk.de). Auf folgender Seite erhalten Sie auch eine Übersicht zu Sanktionen anderer Staaten gegen Russland: Übersicht Sanktionen (ahk.de)
Die Situation kann sich aufgrund der aktuellen Entwicklung schnell ändern. Wir empfehlen daher zu prüfen, ob der Geschäftspartner oder die beteiligte Bank von den Sanktionen erfasst wird. Dies kann unter anderem über die Finanzsanktionsliste erfolgen.
Die aktuelle Ukraine-Russland-Krise hat auch Auswirkungen auf das Präferenzabkommen zwischen der EU und Ukraine.
Am 23. Februar 2022 gab die EU bekannt, dass Einfuhren aller Waren, die in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen haben, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld. Mit 1. Dezember 2022 wurde die Bekanntmachung aktualisiert und der Geltungsbereich auf die Oblasten Cherson und Saporischschja ausgeweitet. Weitere Informationen unter: EUR-Lex - C:2022:458:TOC - DE - EUR-Lex (europa.eu)
Russische Gegensanktionen
Russland reagiert auf westliche Sanktionen infolge des Angriffs auf die Ukraine mit Gegenmaßnahmen in verschiedenen Bereichen. Weitere Aktionen sind denkbar. Weitere Informationen erhalten Sie bei der GTAI Germany Trade and Invest Krieg in der Ukraine: Sanktionen und Folgen (gtai.de)