Rund um die Ausbildung (FAQ)
Wir geben Schülern, Auszubildenden und Angehörigen erste Antworten zu Themen der Berufsausbildung. Die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin stehen jederzeit zur Beantwortung weiterer Fragen gern zur Verfügung.
Ausbildungsvertrag
Was muss beim Ausbildungsvertrag beachtet werden?
Der Vertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, den wesentlichen Inhalt des Vertrages zwischen Ausbildenden und Auszubildenden schriftlich niederzulegen. Weitere Details sind abrufbar im Artikel Rund um den Ausbildungsvertrag.
Was verdient ein Auszubildender?
Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt davon ab, in welchem Beruf, in welcher Branche und in welchem Bundesland die Ausbildung statt findet. Die IHK-Ausbildungsberater stehen bei Fragen zur Verfügung.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?
Während der Ausbildung besteht Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr richtet sich unter anderem nach dem Alter.
Wie lang ist die Probezeit bei der Berufsbildung?
Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern. Eine Verlängerung ist nur dann zulässig, wenn beispielsweise wegen einer Krankheit mehr als ein Drittel der Probezeit verpasst hast.
Kündigung
Wann ist die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses möglich?
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit, ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund, aufgelöst werden. Nach Ablauf der Probezeit ist die Kündigung nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich, oder vom Auszubildenden mit einer Frist von vier Wochen wegen Berufsaufgabe, oder Berufswechsel.
Kann das Ausbildungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden?
Ja, das Ausbildungsverhältnis kann im beiderseitigem Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Minderjährige Auszubildende bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Ein Grund muss in diesem Fall nicht angegeben werden. Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen. Eine Ausfertigung ist der IHK einzureichen und die Berufsschule ist zu informieren.
Wie können Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden beigelegt werden?
Wenn es Streitigkeiten im Ausbildungsverhältnis gibt, zum Beispiel wegen einer Kündigung oder Abmahnung, kann die Schlichtungsstelle der IHK zu Schwerin Unterstützung geben.
Berufsschule
Wie erfolgt die Anmeldung in der Berufsschule?
Eine Anmeldung des schulpflichtigen Auszubildenden erfolgt durch den Ausbildenden oder den Auszubildenden selbst, wenn das der Ausbildende so festlegt. Die IHK zu Schwerin stellt eine Musteranmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB) zur Berufsschule bereit. Die Anmeldung wird direkt zur Berufsschule gesandt.
Nach dem Unterricht in der Berufsschule in den Ausbildungsbetrieb?
Auszubildende dürfen an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden nicht mehr im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden.
Erwachsene Auszubildende werden jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichgestellt:
Beginnt der Berufsschulunterricht vor 09:00 Uhr, darf ein volljähriger Auszubildender nicht vorher in seinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden.
Auch ein in volljähriger Auszubildender ist von seinem Ausbildungsbetrieb freizustellen:
- für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
- an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
- in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen,
- an dem Arbeitstag unmittelbar vor dem Tag der schriftlichen Abschlussprüfung.
Die in den letzten drei genannten Fällen durchschnittliche tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit wird angerechnet. Dies gilt auch für Minderjährige nach § 9 JArbSchG.
Ausbildungszeiten/Ausbildungsmittel
Wie verhält es sich bei Dienstreisen? Sind Fahrzeiten Arbeitszeiten?
Die bei Dienstreisen anfallenden Fahrtzeiten sind nach dem geltenden Arbeitszeitschutzrecht jedenfalls dann keine Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Benutzung eines selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibt und dem Arbeitnehmer auch überlassen bleibt, wie er die Fahrtzeit gestaltet. Fahrtzeiten sind dann Ruhezeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Mehr Informationen → Arbeitszeit für Auszubildende
Ausbildungsverhältnis verkürzen: Was ist zu tuen?
Berufliche Vorbildung, anrechenbare Schulabschlüsse oder gute Leistungen in der Berufsschule: Es gibt verschiedene Gründe eine Ausbildung zu verkürzen. Dies kann durch eine Verkürzung des Ausbildungsvertrages oder durch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erreicht werden. Mehr Informationen → Ausbildungsverkürzung
Wann endet die Ausbildungszeit?
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, allerdings höchstens um ein Jahr.
Ausbildungsmittel selbst besorgen?
Der Betrieb ist verpflichtet, kostenlos Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Hierzu zählen neben den schriftlichen Ausbildungsnachweisen auch Arbeitskleidung. Der Betrieb ist jedoch nicht verpflichtet, auch Lernmittel, die für den Besuch der Berufsschule notwendig sind, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Prüfung
Muss das Unternehmen am Tag vor der Prüfung freistellen?
Die Freistellung am Tag zuvor findet nur bei Abschlussprüfungen (AP1 und AP2) oder Wiederholungsprüfungen Anwendung, nicht etwa bei Zwischenprüfungen (bei Stufenausbildungen ist jede Prüfung am Stufenende eine Abschlussprüfung). Und: Eine Freistellung gibt es nur vor dem schriftlichen Teil der Abschlussprüfung, nicht auch vor anderen Prüfungsteilen, z. B. vor der Fertigkeitsprüfung oder der mündlichen Prüfung. Geht dem Prüfungstermin ein Feiertag, Berufsschultag oder Wochenende voran, muss nicht freigestellt werden. → Mehr zum Thema Freistellung
Prüfung nicht bestanden. Wie oft kann diese wiederholt werden?
Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Aus Krankheitsgründen an der Prüfung nicht teilnehmen. Was ist zu tun?
Bei Krankheit vor der Prüfung kann du jederzeit zurückgetreten werden, vorausgesetzt, dass der Rücktritt rechtzeitig vor Beginn der Prüfung und durch schriftliche Erklärung erfolgt. Diese ist bei der IHK einzureichen. Der Nachweis muss durch ein ärztliches Attest geführt werden. Dann gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Gibt es besondere Regelungen für die Prüfung von Behinderten?
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen bei der Prüfung berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter, wie z. B. Gebärdensprache-Dolmetscher für Hörbehinderte. Hier gilt: rechtzeitig vor Prüfung den IHK-Ausbildungsberater ansprechen.
Kurzarbeit in Ausbildungsunternehmen
Worauf achten, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet oder Kurzarbeit anordnet?
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Bei einer Insolvenz keine Vereinbarungen eingehen, durch die auf die Ausbildungsvergütung verzichtet wird.
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Umgehend mit der Agentur für Arbeit und der Berufsschule in Verbindung setzen.
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Bei Kurzarbeit im Betrieb kann keine Kurzarbeit angeordnet werden. → Mehr zur Kurzarbeit
Zweitschrift von Prüfungszeugnissen
Zweitschrift meines Ausbildungszeugnisses. Was muss ich tun?
Sofern die Prüfung in dem jeweiligen Ausbildungsberuf vor der Industrie- und Handelskammer Schwerin abgelegt wurde und eine Prüfungsniederschrift noch vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift anfertigen zu lassen. Dazu ist der Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) auszufüllen und original zu unterschreiben. → Informationen/Kosten zur Zweitschrift
Auslandsaufenthalte
Während der Ausbildung ins Ausland? Ist das möglich?
Ja, das neue Berufsbildungsgesetz schafft für Auszubildende die Möglichkeit, einen Teil der Berufsausbildung im Ausland zu verbringen. Der Auslandsaufenthalt gilt hierbei als integraler Bestandteil der Berufsausbildung, ohne dass es eines Anerkennungsverfahrens bedarf. Das Ausbildungsverhältnis wird in dieser Zeit nicht unterbrochen. WeitereHinweise zu einem → Auslandsaufenthalt in der Ausbildung