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Ursprungszeugnisse werden in großer Zahl von den IHKs ausgestellt. Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zur Bedeutung des Ursprungszeugnisses für den internationalen Warenverkehr sowie Hinweise zur Beantragung.
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden. Mit Blick auf die strengen Formvorschriften sollen nachstehend die Mindestvoraussetzungen für eine Bestätigung dieser Dokumente durch unsere IHK aufgezeigt werden.
IHKs stellen Ursprungszeugnisse nicht nur für Waren mit Ursprung in Deutschland bzw. in der EU aus, sondern auch für Waren mit Ursprung in Drittländern. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Nachweismöglichkeiten.
Der Begriff des Warenursprungs wird im Außenhandel häufig verwendet. Wie bei einem Fluss kann es bei Waren Schwierigkeiten bereiten, den Ursprung festzustellen, wenn mehrere Teile in ein Endprodukt einfließen.
Zum einfachen Ausfüllen des Formulars für ein Ursprungszeugnis können Sie sich dieses PDF herunterladen und als Hilfestellung verwenden.
Die (Langzeit-) Erklärung-IHK ist eine Möglichkeit, den handelspolitischen Ursprung einer Ware nachzuweisen. Sie kann auch als Vorpapier für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses dienen.
Hier finden Sie die das jeweilge Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen der IHK Flensburg, der IHK zu Kiel und der IHK zu Lübeck.