Ursprungszeugnisse
(Langzeit-) Erklärung-IHK als Ursprungsnachweis
Bei der Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit, einem Kunden innerhalb der EU den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware nachzuweisen.
Die Erklärung kann als Langzeit-Erklärung-IHK und als Erklärung-IHK (Einzelerklärung) abgegeben werden für
- Ursprungserzeugnisse der EU und für
- Ursprungserzeugnisse aus Drittländern.
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Erklärung-IHK für Ursprungserzeugnisse der EU
In dieser Fallkonstellation ist die Erklärung insbesondere für jene Unternehmen interessant, die keine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaft abgeben können oder wollen, deren Produkte aber nach den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln Ursprungserzeugnisse der EU bzw. eines EU-Mitgliedsstaates sind. In Form der Langzeit-Erklärung-IHK kann ein EU-Ursprung für bis zu 24 Monate erklärt werden. Eine Bescheinigung durch die IHK ist bei Waren mit Ursprung in der Europäischen Union regelmäßig nicht notwendig.
Erklärung-IHK für Drittlandswaren
Die Erklärung-IHK kann auch für Drittlandswaren abgegeben werden (Waren mit Ursprung außerhalb der EU). Falls die Erklärung-IHK beim Empfänger als Vorpapier für ein Ursprungszeugnis verwendet werden soll, muss die Erklärung durch jene IHK bescheinigt werden, die für den Aussteller der Erklärung-IHK zuständig ist. Die Bescheinigung erfolgt wie bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, das heißt der Drittlandsursprung ist der IHK durch geeignete Vorpapiere nachzuweisen. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die Bescheinigung der Erklärung-IHK als Langzeit-Erklärung-IHK erfolgt bei drittländischem Ursprung nur in wenigen Fallkonstellationen und nach Absprache mit der zuständigen IHK, zum Beispiel:
Die Bescheinigung der Erklärung-IHK als Langzeit-Erklärung-IHK erfolgt bei drittländischem Ursprung nur in wenigen Fallkonstellationen und nach Absprache mit der zuständigen IHK, zum Beispiel:
- Der Zeitraum liegt in der Vergangenheit.
- Soweit der Zeitraum in der Zukunft liegt, muss es gesichert sein, dass sich der Ursprung nicht ändern wird. Dies kann bei der Produktion im eigenen Werk im Drittland der Fall sein. Den Nachweis hierüber muss der Antragsteller erbringen.
Ob ein Unternehmen diesen Weg geht oder ein Ursprungszeugnis zur Weitergabe an den Kunden beantragt, liegt in der Entscheidung des Unternehmens. Sowohl mit einem Ursprungszeugnis als auch mit der Erklärung-IHK erhält der Kunde ein Vorpapier, um bei seiner IHK wiederum ein Ursprungszeugnis zu beantragen.