IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen bei dem Start in die Selbstständigkeit –

Eine Firma zu gründen verdient Respekt und Unterstützung. Zur Vorbereitung in der Gründungsphase bietet die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg erste Informationen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Das ist unser Job als erster Dienstleister der regionalen Wirtschaft. Hier unsere Top 17 Fragen zu Beginn der Selbstständigkeit (Klick im Inhaltsverzeichnis führt zur Antwort):

Wie melde ich mein Gewerbe an?

Ihre Gewerbeanmeldung müssen Sie bei der für den Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Gewerbe- und Ordnungsamt) vornehmen. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) und, sofern vorhanden, ein Handelsregisterauszug. Wenn Sie ein Unternehmen gründen, welches eine Handelsregistereintragung erfordert, führt Sie der erste Weg zum Notar. Dieser leitet Ihren Gesellschaftervertrag an das Registergericht weiter, um die Eintragung im Handelsregister zu vollziehen.


Kann ich mein Gewerbe auf die Privatadresse anmelden?

Vorab gilt die Unterscheidung, ob Sie in Miete oder Eigentum wohnen. Sollten Sie in Miete wohnen ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Vermieter klären, ob Sie auf seine Adresse Gewerbe anmelden dürfen. Da es reine Wohngebiete, Gewerbegebiete und Mischgebiete gibt, erfragen Sie bitte bei der Gemeinde, ob es überhaupt möglich ist, auf Ihre Privatadresse Gewerbe anzumelden. Denn die Erfahrung zeigt, dass es in reinen Wohngebieten zu Problemen kommen kann.

Wie erstelle ich einen Businessplan?

Sobald an Ihrer Selbständigkeit Ihre Existenz hängt, empfehlen wir Ihnen dringend, einen Businessplan zu gestalten, damit Sie für Ihr Unternehmen ein Konzept mit einem „roten Faden“ entwickeln können.
Wir haben die notwendigen Unterlagen hierzu für Sie auf unserer Webseite fertig vorbereitet:
  1. www.ihk-sbh.de/businessplan
  2. Folgende weitere Plattform können wir Ihnen zur Aufbereitung des Businessplans empfehlen: www.gruendungswerkstatt-suedwest.de Bei diesem Portal können Sie sich kostenfrei anmelden und werden Schritt für Schritt durch den Businessplan begleitet.
Wenn Sie eine Förderung über die Arbeitsagentur oder ein Darlehen über die Bank wünschen, wird ein Businessplan vorausgesetzt werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir das Schreiben von Businessplänen für Sie nicht übernehmen können. Bei Fragen hierzu können Sie sich jedoch gerne an uns wenden.

Welche Rechtsform ist die richtige für mich?

Nutzen Sie hierzu folgende Informationen auf unserer Webseite:
Lassen Sie sich gerne von unseren Spezialisten aus der Rechtsabteilung beraten. Die Kollegen unterstützen Sie gegebenenfalls auch bei steuerlichen Fragen sowie bei einer firmenrechtlichen Voranfrage bezüglich Ihrem Firmennamen.

Was besagt die Kleinunternehmerregelung im Nebenerwerb?

Die Umsatzsteuer wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert. Die sogenannte Kleinunternehmerregelung sieht Erleichterungen vor. So brauchen Kleinunternehmer für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Aber bitte beachten Sie: Was im ersten Moment gut klingt, hat jedoch auch Nachteile. So haben Kleinunternehmer im Gegenzug kein Recht zum Vorsteuerabzug. Sie können also die Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnungen nicht vom Finanzamt erstattet bekommen. Daher sollten Kleinunternehmen gut überlegen, ob sie die Kleinunternehmerregelung anwenden möchten. Überwiegen die Nachteile gibt es die Möglichkeit, auf die Regelung zu verzichten.
Kleinunternehmer ist, wer
im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer von nicht mehr als 17.500 Euro hat
und
im laufenden Kalenderjahr einen voraussichtlichen Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer von nicht als 50.000 Euro hat.
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hat der Unternehmer die Vorjahresgrenze von 22.000 Euro überschritten, kann er die Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr nicht anwenden – selbst wenn feststeht, dass der Umsatz im laufenden Jahr unter 22.000 Euro liegen wird.
Im Jahr der Gründung kommen die 22.000 Euro je nach Monat anteilig zum Tragen.
Nutzen Sie bezüglich allgemeinen steuerlichen Fragen unseren Sprechtag mit einem Steuerberater: www.ihk-sbh.de/veranstaltungen

Welches Förderprogramm kommt für mich in Frage?

Einen vollständigen und aktuellen Überblick über die mehr als 1.000 Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhalten Sie über die Internet-Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Eine Online-Suchfunktion beantwortet schnell Ihre individuelle Anfrage und liefert detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen.
Eine Übersicht der Gewerbeförderung finden Sie ebenfalls unter folgendem Link auf unserer Webseite: Gewerbeförderung
Grundsätzlich gilt bei dem Beantragen von Förderdarlehen das Hausbankenprinzip. Gehen Sie mit Ihrem Kreditwunsch zu einer Hausbank und bitten um Einbindung der Förderdarlehen. Die Bank sucht dann das passende Förderprogramm für Sie heraus und vermittelt den Kontakt an die Förderbanken.
Nutzen Sie zur Fördermittelberatung auch gerne unseren Sprechtag mit der L-Bank/Bürgschaftsbank: www.ihk-sbh.de/veranstaltungen
Sollten Sie technologische, innovative Vorhaben entwickeln, können Sie Innovationsgutscheine nutzen. Im Bereich Digitalisierung können Sie zudem einen Zuschuss generieren, z.B. bei einer Anschaffung einer neuen Software oder Büroeinrichtungen. Wenden Sie sich hierzu an unsere Fachabteilung: Innovation | Technologie

Erhalte ich als Existenzgründer finanzielle Hilfe durch die Agentur für Arbeit?

Arbeitslose Gründerinnen und Gründer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten.
Achtung: Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich. Da Sie auf den Gründungszuschuss nicht automatisch einen Rechtsanspruch haben und Ihr Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur Ihre Förderung individuell prüft, ist es wichtig, sich hierfür zuerst an die Arbeitsagentur zu wenden, ob ein Gründungszuschuss in Ihrem Fall beantragt werden kann. Unter Umständen kann eine Stellungnahme durch die IHK benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.

Was muss beim Export und Import beachten werden?

Bitte schauen Sie sich hierzu folgende Informationen auf den Webseiten an:
Achtung: Jedes Produkt hat eine eigene Zolltarifnummer.
Bei Fragen wenden Sie sich an den IHK-Fachbereich International.

Welche Versicherungen sind in einer Selbstständigkeit notwendig?

Grundsätzlich gibt es kein allgemein gültiges Versicherungspaket, was jeder Existenzgründer haben sollte, da jedes Unternehmen ein unterschiedliches Risiko aufweist. Ein Gründer, welcher in privaten Räumlichkeiten ein Arbeitszimmer angemeldet hat, benötigt andere Versicherungen als Gründer im Gastronomiebereich oder mit einem umfassenden Maschinenpark. Wenden Sie sich hierzu an einen Versicherungsspezialisten, welcher Sie auf Ihr individuelles Risiko beraten kann.
Eine betriebliche Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung sollte jedoch jeder Selbständige vorweisen können.

Welche Dinge müssen bezüglich der Sozialversicherungen beachtet werden?

Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie sich um Ihre Sozialversicherungen selbst kümmern. Nehmen Sie hierzu Kontakt bei Ihrer Krankenkasse auf, um den genauen Beitrag mit der Versicherung abzustimmen. Bezüglich der Rentenversicherung empfehlen wir Ihnen unseren kostenfreien Sprechtag mit der Deutschen Rentenversicherung.

Wer kann mir im Bereich Marketing/Werbung weiterhelfen?

Da wir als IHK neutrale Auskünfte geben und keine direkten Unternehmen als Ansprechpartner nennen dürfen, haben wir in unserem Agenturatlas eine Übersicht von Unternehmen, welche sich freiwillig darin eingetragen haben, um als Ansprechpartner z.B. für Ihre Webseitengestaltung zur Verfügung zu stehen:

Gibt es geförderte Beratungen?


Wie bzw. wo finde ich den „richtigen“ Nachfolger bzw. das „passende“ Unternehmen?

Um Übergeber und Nachfolger zusammenzubringen, gibt es neben verschiedenen kostenpflichtigen Angeboten auch kostenfreie Börsen.
Die IHK hat eine eigene regionale Börse entwickelt, um die Nachfolge in der Region zu unterstützen:
Des Weiteren gibt es die nexxt-change-Börse: www.nexxt-change.org In dieser Börse werden regionale Angebote und Nachfragen veröffentlicht und können dadurch zusammengeführt werden. Mit diesem kostenlosen Service soll Existenzgründern der Weg in die Selbstständigkeit erleichtert und gleichzeitig Betriebe in der Nachfolgeplanung unterstützt werden.

Welche Voraussetzungen sind im Bereich Gastronomie zu berücksichtigen?

Im Bereich Gastronomie gibt es eine Pflichtveranstaltung, die Gaststättenunterrichtung.
Wenn Sie sich im Bereich Gastronomie oder Hotellerie selbständig machen möchten, wenden Sie sich bitte immer an das Landratsamt. Diese prüfen, ob noch weitere Unterweisungen für Sie notwendig sind.
Beachten Sie gerne folgende Informationen hierzu:


Was ist im Bereich Logistik zu beachten?

Folgende Erlaubnisse | Nachweise | Qualifikationen gibt es im Bereich Logistik:

Was ist im Bereich Überwachungsgewerbe zu beachten?


Was bietet die IHK im Bereich Existenzgründung für Seminare an?

  • Jeden Monat findet in den Räumlichkeiten der Arbeitsagenturen ein allgemeiner Vortrag zum Thema Selbständigkeit statt. Der Vortrag nennt sich „Startschuss Gründung“. Sie finden die Veranstaltung auf unserer Veranstaltungsseite
  • Des Weiteren gibt es bei der IHK kostenfreie Sprechtage von Steuerberatern, der Deutschen Rentenversicherung sowie der L-Bank/Bürgschaftsbank bezüglich Förderdarlehen. Anmeldung hierzu erfolgt ebenfalls über den oben genannten Veranstaltungslink.
  • Nutzen Sie gerne auch unser Seminar über die IHK-Akademie „Fit für die Existenzgründung“
  • Patentsprechtage: siehe IHK-Veranstaltungen.
  • CE-Sprechtage: siehe IHK-Veranstaltungen.