IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Merkblatt zur EU-Lebensmittelinformations-verordnung (LMIV EU)
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln:
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die „LMIV EU 1169/2011“ in ganz Europa. Ziel der Verordnung ist, Verbraucher verstärkt über Allergene, Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate und die Herkunft von Lebensmitteln zu informieren.
Informationen über Schritte zur Umsetzung der Allergen-Kennzeichnung im Gastgewerbe, Beschreibungen der einzelnen Allergene, Möglichkeiten der Kennzeichnung etc, finden Sie in dem Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).