Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Der Gewerbetreibende, der eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind, wie die notwendigen Hygieneregeln lauten.
Eine falsche Behandlung von Lebensmitteln, das Nichtbeachten der Hyginevorschriften beeinträchtigt die Qualität der Speisen und Getränke. Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass der Teilnehmer mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittelrecht als vertraut gelten kann.
Werden die Vorschriften nicht beachtet, können Bußgelder fällig werden. Auch der Entzug der Erlaubnis ist möglich. Wer die lebensmittelrechtlichen Vorschriften befolgt, muss bei Kontrolle durch Überwachungsämtern keine Beanstandungen und Bußgelder befürchten. Die einmal erteilte Bescheinigung der IHK gilt bundesweit und unbefristet.

Inhalt:

  • Grundzüge des Lebensmittelrechts
  • Lebensmittelkunde
  • Regeln der Lebensmittelhygiene
  • Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • Gaststättengesetz
  • Jugendschutzgesetz
  • Berufsgenossenschaft
  • Versicherungen
  • Fragen und Antworten

Abschluss:

IHK-Bescheinigung


Aktuelle Termine finden Sie auf der Homepage der IHK Akademie Schwarzwald-Baar-Heuberg.

Befreiung von der Unterrichtung

Unternehmer, die in den letzten Jahren eine Ausbildung in der Gastronomie mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abgeschlossen haben, können von der Gaststättenunterrichtung befreit werden. Voraussetzung ist, dass die Abschlussprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt wurde und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.
Befreit ist außerdem, wer eine Gaststätte ohne Alkoholausschank eröffnet bzw. übernimmt.

Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen bei der IHK Akademie

Andreas Westphal, Telefon: 07721 922-172, E-Mail: westphal@vs.ihk.de