IHK-Zugehörigkeit und Beitrag
Unser IHK-Bezirk umfasst die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie die Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen. Informationen zum Beitrag sowie unsere Beitragsordnung finden Sie hier.
© IHK zu Rostock
Online-Anträge IHK-Beitrag
Sie möchten direkt online einen Antrag zum IHK-Beitrag stellen? Wir bieten Ihnen ab sofort Anträge zur Anpassung des Beitrags sowie auf Stundung ebenso wie einen Überblick über die Antragsvoraussetzungen.
Der Bezirk der IHK zu Rostock
Die IHK zu Rostock vertritt branchenübergreifend das Gesamtinteresse von rund 36.000 Unternehmen in der Hansestadt Rostock sowie in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen.
Fragen und Antworten zur IHK-Zugehörigkeit und zum Beitrag
Häufig gestellte Fragen und deren Antworten zum Thema IHK-Zugehörigkeit und Beitrag finden Sie hier.
Informationen zur IHK-Zugehörigkeit
Hier finden Sie Erläuterungen zu Rechtsgrundlagen der IHK-Zugehörigkeit, zur Veranlagung der Gewerbesteuer, zu Betriebsstätten und Besonderheiten gewerblicher Tätigkeit. Weiterhin informieren wir Sie über die Beiträge der IHK-Zugehörigen gemäß unserer Beitragsordnung.
Informationen zur Beitragsveranlagung
Beiträge bei Industrie- und Handelskammern sind Abgaben im Sinne der Abgabenordnung. Die Berechnung der konkreten Beitragshöhe erfolgt nach der Wirtschaftssatzung, die durch die Vollversammlung (gewählte Gewerbetreibende) jährlich neu beschlossen wird.
Beitragsordnung
Wir machen uns für die Wirtschaft stark - und das ausschließlich durch und für die Leistungskraft der Unternehmen. Ihr Beitrag hilft, die wirtschaftlichen Bedingungen unserer Region zu verbessern.
Formulare
Sie wollen sich vom Beitrag befreien lassen? Hier finden Sie ein Formular dafür sowie Vordrucke für diverse Erhebungsbögen.
Fachbereich Unternehmensdaten und Beitrag
Ansprechpartner des Fachbereiches