Fragen und Antworten zur IHK-Zugehörigkeit und zum Beitrag
Wir haben eine Liste mit häufig gestellte Fragen und deren Antworten zum Thema IHK-Zugehörigkeit und Beitrag erstellt.
- Wer ist IHK-zugehörig?
- Wann beginnt die IHK-Zugehörigkeit?
- Muss ich für die IHK-Zugehörigkeit einen Antrag stellen?
- Ich möchte diese IHK-Zugehörigkeit nicht!
- Besonderheiten für Landwirtschaft und freie Berufe
- Wann endet die IHK-Zugehörigkeit?
- Was sind Beiträge?
- Was macht die IHK mit meinem Beitrag?
- Wie setzt sich der Beitrag zusammen und wonach richtet sich die Beitragshöhe?
- Wer setzt die Höhe der Beiträge fest?
- Woher kennt die IHK meinen Gewerbeertrag bzw. Gewinn?
- Kann ich mich vom Beitrag befreien lassen?
- Ich bin Existenzgründer. Muss ich trotzdem sofort Beitrag zahlen?
- Warum muss ich für den Beitrag im laufenden Jahr eine Vorauszahlung leisten?
- Bekomme ich meinen Beitrag zurück, den ich vorausgezahlt habe?
- Kann ich die Höhe der Vorauszahlung ändern lassen?
- Muss ich auch bei Gewerbeverlust zahlen?
- Gibt es Beitragsermäßigungen?
- Ich zahle auch Beitrag an die Handwerkskammer. Muss ich an beide Kammern zahlen?
- Ich habe nur eine unselbständige Niederlassung und zahle Beitrag an eine andere IHK, wo sich mein Hauptsitz befindet. Warum erhalte ich mehrere Beitragsbescheide?
- Muss ich auch Beitrag zahlen, wenn mein Unternehmen gemeinnützig ist?
- Mein Gewerbe wurde abgemeldet. Muss ich jetzt noch Beitrag zahlen?
- Wo finde ich weitere Angaben über die konkrete Beitragshöhe und zu Besonderheiten der Veranlagung?
- Ich habe weitere Fragen...