Beitragsordnung
Wir machen uns für die Wirtschaft stark – und das ausschließlich durch und für die Leistungskraft der Unternehmen.
Die IHK – das sind nicht nur die 85 Angestellten unseres Hauses, sondern in erster Linie die 1.500 ehrenamtlich tätigen Vertreter der IHK-zugehörigen Unternehmen. Diese Unternehmer erfassen die Herausforderungen der Wirtschaft unseres IHK-Bezirkes in den Ausschüssen (z. B. für Tourismus, Dienstleistung, Berufsaus- und Weiterbildung, Recht und Steuern, Außenwirtschaft) und leiten sie über die Angestellten der IHK einer Lösung zu. Dadurch sorgt die IHK praxisnah und mit vergleichsweise geringem Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen unserer Region. Ihr Beitrag hilft, diese Tätigkeit zu sichern.
Unser Flyer "Beitrag im Überblick" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 318 KB) gibt Ihnen eine gute Zusammenfassung.
konsolidierte Fassung der Beitragsordnung
Die Änderung der Beitragsordnung vom 18. Dezember 2018 tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft.
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Änderung der Beitragsordnung (gültig ab 01.01.2019)
Die Änderung der Beitragsordnung vom 18. Dezember 2018 tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft.
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Beitragsordnung 2014
Die Änderungen der Beitragsordnung treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
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Änderung der Beitragsordnung (gültig ab 01.01.2008)
Die Änderung der Beitragsordnung vom 28. November 2005 tritt ab 1. Januar 2008 in Kraft.
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Beitragsordnung 2006
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Beitragsordnung (gültig vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2005)
Die Beitragsordnung beinhaltet die grundsätzliche Regelung für die Beitragsveranlagung der IHK zu Rostock.