Sachkundeprüfungen

Der „zertifizierte Verwalter“ im Wohnungseigentumsgesetz

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler IHK

Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechender Finanzierungshilfen benötigen auf Grund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO). Erhalten Sie hier wichtige Informationen und Termine zur Sachkundeprüfung

Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Seit Januar 2013 wird die Erlaubnis und Registrierungspflicht für Finanzanlagenfachmann/-frau in einer eigenen Vorschrift gemäß § 34 f GewO geregelt. Sie finden hier wichtige Informationen und Termine der Sachkundeprüfung

Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler/ -berater

Grundsätzlich benötigt jeder, der als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis der zuständigen IHK. Erfahren Sie hier mehr zur Sachkundeprüfung und informieren Sie sich über die Prüfungstermine.

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sein wollen, müssen mit den für die Ausübung dieses Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie mit deren praktischer Anwendung vertraut sein. Hier finden Sie wichtige Informationen und Termine der Unterrichtung .

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe müssen Unternehmer und Angestellte gleichermaßen erfolgreich absolvieren. Weitere Informationen und Prüfungstermine erfahren Sie hier.

Berufskraftfahrerqualifikation (beschleunigte Grundqualifikation)

Berufskraftfahrer/innen, die gewerblich tätig sind und Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr oder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) lenken, müssen eine besondere Qualifikation durch den Eintrag der Schlüsselzahl "95" im Führerschein nachweisen. Informieren Sie sich hier über die Qualifikation für Berufskraftfahrer/innen.

Sachkundeprüfung Freiverkäufliche Arzneimittel

Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der ausgewiesenen Sachkenntnis des Unternehmers, einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens beauftragten Person oder des mit dem Verkauf der Arzneimittel befassten Mitarbeiters.