Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler/ -berater
Grundsätzlich benötigt jeder, der als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis der zuständigen IHK.
Allgemeine Informationen
Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfungen sind die Industrie- und Handelskammern. Dabei kann der Prüfling bei der Industrie- und Handelskammer
- seines Geschäftssitzes,
- seines Wohnsitzes,
- seiner Ausbildungsstätte oder
- wo ein Versicherungsunternehmen oder Vermittlerunternehmen zugehörig ist, mit dem er zusammenarbeitet,
zur Sachkundeprüfung antreten. Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-fachfrau IHK” wird in Kooperation zwischen der Kammerorganisation und dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e. V. (BWV) durchgeführt.
Wie läuft die schriftliche Prüfung ab?
Die geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice) des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am PC. Folgende Fragetypen sind möglich:
- Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
- Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
- Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus 2 Bereichen und wird wie folgt durchgeführt:
Teil I (90 Minuten) | Teil II (70 Minuten) |
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Sachgebiet A
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Sachgebiet D
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Sachgebiet B
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Sachgebiet E
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Sachgebiet C
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Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt 160 Minuten. Bitte bringen Sie zur schriftlichen Prüfung Ihre Einladung und Ihren Personalausweis mit. Die Log-In Daten erhalten Sie vor Ort.
Wie läuft die praktische Prüfung ab?
Die praktische Prüfung wird in der Regel am Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Voraussetzung ist, dass der schriftliche Prüfungsteil bestanden wurde. Bei der Anmeldung zum praktischen Prüfungsteil wählen Sie zwischen einem der Sachgebiete:
- Vorsorge (Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung)
oder
- Sach-/Vermögensversicherung (Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherung )
Der praktische Prüfungsteil dauert 20 Minuten und wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs (Rollenspiel) durchgeführt. Hierbei soll der Nachweis erbracht werden, dass der Prüfungsteilnehmer über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten.
Wer kann sich vom praktischen Prüfungsteil befreien lassen?
Der praktische Prüfungsteil entfällt, wenn der Prüfling
- eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1, § 34h Abs. 1 Satz 1 oder § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung hat oder
- eine Sachkundeprüfung als „Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau“ oder als „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung“ erfolgreich abgelegt hat.
Wie werden die Ergebnisse gewertet?
Beide Prüfungsteile werden mit Punkten bewertet:
- In der schriftlichen Prüfung können Sie insgesamt 118 Punkte erreichen.
- Die praktische Prüfung wird mit maximal 100 Punkten bewertet.
Sie bestehen die Prüfung, wenn Sie mindestens folgende Leistungen erzielen:
- Im schriftlichen Prüfungsteil in 4 Bereichen jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte und in dem weiteren Bereich mindestens 30% der erreichbaren Punkte.
- Im praktischen Prüfungsteil mindestens die Hälfte der möglichen Punkte.
- Nach Abschluss der schriftlichen Prüfung wird Ihnen das vorläufige Prüfungsergebnis schriftlich mitgeteilt. Bitte bringen Sie diese Mitteilung zur praktischen Prüfung am nächsten Tag mit.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 290,00 € für die Gesamtprüfung, 145,00 € für die Teilprüfung (schriftlicher Prüfungsteil) und 145,00 € für die Wiederholung der praktischen Prüfung. Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich.
Die Prüfungsgebühren können Sie im Gebührentarif der IHK zu Rostock (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 77 KB) nachlesen.
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Wichtige Hinweise:
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden, bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 28 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Aktuell nehmen wir nur Anmeldungen für eine praktische Wiederholungsprüfung an, wenn es sich um Teilnehmende handelt, die den schriftlichen Prüfungsteil in der IHK zu Rostock bestanden haben. Darüber hinaus haben wir leider keine Kapazitäten.
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden, bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 28 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Aktuell nehmen wir nur Anmeldungen für eine praktische Wiederholungsprüfung an, wenn es sich um Teilnehmende handelt, die den schriftlichen Prüfungsteil in der IHK zu Rostock bestanden haben. Darüber hinaus haben wir leider keine Kapazitäten.
Die Prüfung kann ohne Sperrfrist beliebig oft wiederholt werden.
- Bitte fordern Sie erst die Zugangsdaten an.
- Sie erhalten Ihr persönliches Kennwort per Mail, um sich einzuloggen. Sie können sich mit diesem Kennwort auf dem Anmeldeportal jederzeit einloggen und sich für einen freien Termin Ihrer Wahl vormerken.
- Vormerkung: Nach der Anmeldung sind Sie zunächst zur Prüfung vorgemerkt.
- Überprüfung: Die IHK zu Rostock überprüft alle Anmeldungen, was bis zu 5 Werktage dauern kann.
- Benachrichtigung: Sie erhalten per E-Mail entweder die Zulassung zur Prüfung (Statusänderung auf angemeldet) oder die Aufnahme auf die Nachrückliste - nur für auswärtige Prüflinge (Status im Portal: zurückgestellt).
- Abmeldung: Prüflinge auf der Nachrückliste (nur für auswärtige Prüflinge) haben die Möglichkeit, wenn sie sich z.B. bei einer anderen IHK zur Prüfung anmelden, sich per Mail kostenfrei abzumelden. Hier werden wir im Anschluss die Abmeldung im Onlineportal vornehmen. Ist die Nachrückliste voll, werden weitere Anmeldungen abgelehnt, es erfolgt die Abmeldung mit einer E-Mail-Benachrichtigung.
- Anmeldeschluss: Prüflinge auf der Nachrückliste (nur für auswärtige Prüflinge) werden spätestens ca. eine Woche vor Anmeldeschluss per E-Mail benachrichtigt, ob wir Sie zur Prüfung zulassen oder Sie leider abmelden müssen.
- Die Einladung zur Prüfung erhalten Sie nach dem Anmeldeschlusstermin per Post von der IHK zu Rostock
Prüfungstermine
Auf der Homepage der IHK zu Rostock gibt es eine Übersicht der Prüfungstermine zu den Sachkundeprüfungen.
Andernfalls finden Sie die Prüfungstermine unter https://www.versicherungsfachmann-ihk.de/IHK/Rostock/Home/Info.
Aktuelles
Der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK wurde vom zuständigen Sachverständigengremium aktualisiert. Dies war aufgrund gesetzlicher Änderungen und Neuerungen sowie der Aktualisierung des für den schriftlichen Prüfungsteil maßgeblichen Bedingungswerkes “Proximus 5“, erforderlich
Darüber hinaus wurde die gesetzliche Veränderung der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Eignungsprüfung nach der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie, Insurance Distribution Directive (IDD), in den Rahmenplan aufgenommen.
Die Übersicht der ab Juli 2023 geltenden prüfungsrelevanten Werte wurde aktualisiert und wird auch während der Prüfung in unserem Prüfungsprogramm zur Einsicht bereitgestellt.