Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Was ist das Ziel der Unterrichtung?

Ziel der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie mit deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Die Industrie- und Handelskammer kann dies nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens durch eine Bescheinigung bestätigen, wenn die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die IHK durch geeignete Maßnahmen (schriftliche und mündliche Beantwortung von Verständnisfragen) überzeugt hat, dass die Person mit dem Unterrichtsstoff vertraut ist.
Die Bescheinigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn die Unterrichtung aufmerksam verfolgt und deren Inhalt verstanden worden ist ( § 34 a Abs. 1 Nr. 3 GewO).

Unterrichtungstermine 2024/ 2025

40-stündige Unterrichtung für Angestellte*
Übersicht der Unterrichtungstermine
*Die Unterrichtungen werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl (mind. 8 TN) durchgeführt. Für Ihre verbindliche Anmeldung verwenden Sie bitte das

Beispiele für Tätigkeiten nach einer erfolgreich absolvierten Unterrichtung

  • Objekt - und Werkschutz
  • Revier-und Streifenwachdienst
  • Geld-und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz

In welcher Sprache wird unterrichtet?

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die IHK zu Rostock gestaltet die Unterrichtung so aus, dass das sprachliche Verstehen der Unterrichtungsinhalte ab einem ‎Kompetenzniveau B in der Regel möglich ist.‎ Das sprachliche Verstehen ist Voraussetzung für das inhaltliche Verstehen. Dieses ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme.

Inhalt der Unterrichtung

Rahmenstoffplan Unterrichtung Bewachungspersonal
Zum Inhalt ist weiterhin zu beachten:
Die Unterrichtung ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO.
Trainings-App (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 9004 KB) – Testen und trainieren Sie Ihr Wissen mit über 640 Fragen .

Was kostet die Unterrichtung?

Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung: 330 EUR

Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?

Die Unterrichtung wird mit unseren Kooperationspartnern in Rostock und bei Bedarf in Stralsund durchgeführt.

Zuständige Stelle für die Unterrichtungsverfahren

Die Unterrichtung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern.
Bei Fragen zu gewerberechtlichen Aspekten steht der Fachbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung zur Verfügung.