Fragen und Antworten zur Ausbildung von Flüchtlingen

Sie möchte Flüchtlinge in Ihrem Unternehmen ausbilden? In unseren FAQ erhalten Sie wichtige Informationen sowie erste Tipps und Hinweise.

Mit welchem Aufenthaltsstatus dürfen Flüchtlinge in Deutschland eine Ausbildung machen?

Bevor Sie Flüchtlinge einstellen, müssen Sie deren Aufenthaltsstatus kennen. Diesen erkennen Sie an den Ausweisdokumenten.
Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis (nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) dürfen ohne Einschränkung eine Ausbildung oder Arbeit beginnen.
Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren läuft noch) oder mit einer Duldung (Asylantrag wurde abgelehnt, aber eine Ausreise ist vorerst aus wichtigen Gründen nicht möglich) dürfen in der Regel eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen. Sie müssen dafür eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen, die in die Ausweispapiere eingetragen wird.
Achtung: Eine einmal erteilte Arbeitserlaubnis schützt im Fall eines negativen Asylbescheids noch nicht vor Abschiebung. Dafür ist die Beantragung einer sog. Ausbildungsduldung nötig. Diesem Antrag wird normalerweise stattgegeben, wenn der Asylsuchende bei der Feststellung seiner Identität mitwirkt. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Kopie der Ausweisdokumente für die Dauer der Ausbildung bzw. Beschäftigung aufzubewahren.

An wen sollte man sich als Ausbildungsbetrieb wenden bzw. wer sollte informiert werden, wenn man einen Flüchtling ausbilden möchte?

Die meisten Flüchtlinge haben eine Ansprechperson beim Jobcenter (anerkannte Flüchtlinge) oder der Agentur für Arbeit (Asylsuchende und Geduldete). Der Kontakt mit diesen Ansprechpersonen ist sinnvoll, um z. B. ein Praktikum zu organisieren und zusätzliche Unterstützung – etwa über Sprachkurse – einzuholen. Wenn bei Asylsuchenden und Geduldeten die Arbeitserlaubnis noch fehlt, ist es zentral, die Ausländerbehörde direkt anzusprechen.
Darüber hinaus sprechen Sie uns am besten direkt an, wenn Sie zum Beispiel eine unabhängige Einschätzung eines Bewerbers wünschen. Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie noch keinen passenden Kandidaten bzw. Kandidatin gefunden haben. Wir unterstützen Sie bei der Suche.

Welchen Weg sollte ein Ausbildungsbetrieb gehen, wenn er einen Flüchtling erfolgreich ausbilden möchte?

Es ist zentral, dass Sie sich ein realistisches Bild von der Eignung und Motivation eines Bewerbers machen. Bieten Sie vielleicht nach Rücksprache mit uns ein Berufsorientierungspraktikum (max. drei Monate) an, oder eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ). Die EQ kann mit einem Sprachkurs kombiniert werden. Danach könnte sich die Ausbildung anschließen.
Ziel ist das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch und die schrittweise Integration in das Ausbildungssystem.

Welche Sprachkenntnisse sollten Geflüchtete für eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Ausbildung mitbringen?

Das Sprachniveau wird definiert nach dem ”Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)”. Erfahrungswerte zeigen, dass folgende Sprachniveaus erreicht sein sollten:
  • für ein Einstiegsqualifizierungspraktikum (EQ): idealerweise ab B1-Niveau (fortgeschrittene Sprachverwendung)
  • für eine Ausbildung: idealerweise ab B2-Niveau (selbstständige Sprachverwendung).
Informationen zum Sprachniveau Ihres/-r Bewerbers/-in finden Sie auf den Zertifikaten der Deutsch- und Integrationskurse. Sie können auch individuelle Sprachstandsfeststellungen veranlassen, zum Beispiel über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen zum Thema “Deutsch lernen für den Beruf”.

Wie kann ein Ausbildungsbetrieb für eine Ausbildung relevante Kompetenzen der Geflüchteten feststellen?

Am besten können Sie sich im Rahmen eines Praktikums von den Fertigkeiten Ihrer Bewerberin beziehungsweise Ihres Bewerbers überzeugen. Testen Sie Ihre Praktikanten in diesem Zusammenhang durchaus auf mathematische Grundkenntnisse und anhand von realistischen Problemstellungen, wie sie in einer Ausbildung vorkommen.

Gibt es finanzielle Unterstützung für den Azubi und den Ausbildungsbetrieb?

Betriebe können eine Förderung für ein sechs- bis zwölfmonatiges Einstiegsqualifizierungspraktikum (EQ) erhalten. Ziel ist die anschließende Übernahme des Flüchtlings in eine Ausbildung durch den Betrieb. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit übernehmen die Praktikumsvergütung in Höhe von 247 Euro monatlich (Aufstockung durch Betrieb möglich) und die Sozialversicherungspauschale. Der Flüchtling kann parallel die Berufsschule oder (wenn er nicht mehr berufsschulpflichtig ist) einen BAMF-Sprachkurs bei einem Bildungsträger besuchen (Alter der Teilnehmer/-innen max. 35 Jahre).
Anerkannte Flüchtlinge in Ausbildung können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten. Dies ist ein individueller Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Deckung des Lebensunterhalts.
Asylbewerber können während einer betrieblichen Berufsausbildung (oder auch einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums) durchgängig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.
Geduldete, die eine betriebliche Berufsausbildung aufgenommen haben, erhalten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe und ggf. aufstockende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Leistungen nach dem BAföG für Ausländer kann es geben, wenn der Flüchtling langfristig in Deutschland bleiben darf oder aber schon lange in Deutschland lebt. Einzelheiten regelt § 8 BAföG.
Einen Überblicke über diese Leistungen mit Erklärvideos finden Sie auf der Website des Netzwerks Unternehmen Integrieren Flüchtlinge.
Die zuständigen Ansprechpersonen bei Jobcenter/Agentur für Arbeit bzw. den Stadtverwaltungen/Landratsämtern beraten ebenfalls zu diesem Thema. Ihre IHK-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartner.

Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während der Ausbildung?

Die IHK unterstützt gerne als Ansprechpartner kleine und mittlere Unternehmen, wenn besondere Herausforderungen während der Ausbildung auftreten wie Schwierigkeiten in Betrieb und Berufsschule, Konflikte oder Probleme beim Azubi.
Darüber hinaus bietet das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit weitere Unterstützung durch Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder Assistierte Ausbildung (AsA) für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Daneben können die Leistungen des Senior-Experten-Service (SES) in Anspruch genommen werden: Erfahrene Expertinnen und Experten im Ruhestand unterstützen Auszubildende als persönliche Coaches und Vertrauenspersonen während der Ausbildung (Initiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen VerA).

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es an den Berufsschulen?

An manchen Berufsschulen sind Flüchtlings- beziehungsweise Integrationsklassen für EQ-Praktikanten und Azubis eingerichtet. Es gibt auch EQ-Förderklassen mit integriertem Sprachkurs sowie Sprachförderung während der Ausbildung. Bitte sprechen Sie uns oder die zuständige Berufsschule direkt an.

Wie kann ich meinen Azubi beim Deutschlernen unterstützen?

Integration gelingt zu einem großen Teil über Sprache – gute Voraussetzungen dafür bietet der Arbeitsplatz mit dem Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen.
Sie können Ihren Azubi darüber hinaus unterstützen – zum Beispiel, indem Sie die Kosten für einen Sprachkurs übernehmen, selbst ein Deutschtraining oder Lernmaterial anbieten oder ihm einen Sprachmentoren zu Seite stellen. Übrigens müssen betriebliche Deutschkurse nicht mehr vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Für das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, seien es vergünstigte Kurse oder Zuschüsse wie die Bildungsprämie.

Wie kann ich meinen Azubi bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen?

Unternehmen können ihre Auszubildenden vielfach unterstützen, damit sich diese gut auf die Prüfungen vorbereiten können. Hilfreich sind neben Lernmaterialien und Vorbereitungskursen vor allem Hinweise für das richtige Lernen, das Verstehen von Prüfungssprache und den Abbau von Prüfungsangst.
Das Netzwerk “Unternehmen integrieren Flüchtlinge” hat praktische Tipps für Unternehmen und Auszubildende zusammengestellt:
Auch Aufgaben vergangener Prüfungen helfen bei der Vorbereitung:

Können Auszubildende mit Duldung ihre Ausbildung in meinem Unternehmen abschließen?

Während der Ausbildung können abgelehnte Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten (Ausbildungsduldung). Bei nicht bestandener Prüfung ist die Wiederholung eines Ausbildungsjahrs möglich mit Verlängerung der Duldung. Bei Abbruch der Ausbildung erlischt die Duldung.
Bei Abbruch der Ausbildung oder Kündigung erlischt die Duldung. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Ausbildungsabbruch innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. In der Mitteilung sind auch der Zeitpunkt des Abbruchs sowie Namen, Vornamen und Staatsangehörigkeit des Ausländers anzugeben.
Wird das Ausbildungsverhältnis abgebrochen oder vorzeitig beendet, wird dem Geflüchteten einmalig eine Duldung für sechs Monate zum Zweck der Suche nach einer anderen Ausbildungsstelle erteilt.

Können Geduldete nach erfolgreicher Ausbildung eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen?

Beschäftigen Sie den Geflüchteten mit Ausbildungsduldung nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in Ihrem Unternehmen weiter oder findet er eine seiner beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre.
Dafür muss er außerdem
  • einen Pass(-ersatz) besitzen,
  • über ausreichend Wohnraum verfügen,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Stufe B1 GER).
Ist eine Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss im Ausbildungsbetrieb nicht möglich, erhält er eine Duldung für sechs Monate, um einen anderen Arbeitsplatz suchen zu können.

Wo finde ich weitere Tipps und Hinweise?

Folgende Publikationen und Angebote enthalten praxisnahe Infos zur Ausbildung von Geflüchteten: