Einstiegsqualifizierung (EQ): Brücke in die Berufsausbildung

Die Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat ist ein Praktikum, bei dem Ausbildungswillige Teile eines Ausbildungsberufes, ein Unternehmen und das Berufsleben kennenlernen können. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.

Zielgruppe

  • Ausbildungsplatzsuchende mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung oder Beschäftigung vermittelt sind.
  • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.
  • Menschen mit Behinderungen, die eine Fachpraktiker-Ausbildung anstreben.
Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer EQ gefördert werden.
Die Einstiegsqualifizierung kann auch bei einer vorzeitigen Lösung des Ausbildungsverhältnisses im selben Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden. Damit soll jungen Menschen, die etwa wegen sprachlicher Hürden oder unterschätzter Anforderungen eine begonnene Ausbildung abbrechen müssen, die Chance gegeben werden, diese Defizite abzubauen und den Kontakt zum Betrieb zu halten.

Zeitdauer

Die Einstiegsqualifizierung dauert vier bis zwölf Monate. Innerhalb dieses Rahmens ist sie flexibel gestaltbar. Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate.
Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.
Die Einstiegsqualifizierung kann auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit erfolgen, wenn sie mindestens 20 Wochenstunden beträgt, beispielsweise um einen Sprachkurs zu besuchen.

Inhalte einer EQ, passend zum Ausbildungsberuf

Die Inhalte einer Einstiegsqualifizierung sind Bestandteile eines anerkannten Ausbildungsberufes und werden aus den jeweiligen Ausbildungsberufsbildern abgeleitet. Eine Empfehlung für die sachliche Gliederung der Qualifizierung gibt die IHK vor, sie kann aber auch individuell auf die Betriebe zugeschnitten werden.
Zur Übersicht aller EQs nach Branchen mit den jeweiligen anerkannten Ausbildungsberufen, auf die die entsprechende EQ vorbereitet.

Vertrag, Vergütung, Förderung

Der Betrieb schließt mit dem Praktikanten (bei Jugendlichen mit dem Erziehungsberechtigten) einen EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG ab.
Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft.
Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und der EQ-Teilnehmerin bzw. dem EQ-Teilnehmer vereinbart. Tarifliche Vereinbarungen müssen beachtet werden. Die Agentur für Arbeit oder das jeweilige Jobcenter (JC) erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 276 Euro monatlich (Stand August 2024).
Die Gesamtförderdauer zwischen vier und zwölf Monaten ist im Einzelfall zwischen dem Arbeitgeber, dem Bewerber/der Bewerberin und der Agentur für Arbeit festzulegen.
EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Hierzu erhält der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Für die Dauer des individuellen Förderzeitraums bleibt dieser Betrag konstant.
Die Förderung der Qualifizierungsmaßnahme endet spätestens zum Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres (31. August). Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen erklärt die zuständige Agentur für Arbeit.

Berufsschule

In Baden-Württemberg wird die Einstiegsqualifizierung für berufsschulpflichtige Jugendliche durch die Praktikantenklasse Einstiegsqualifizierung begleitet. Daran können auch Praktikanten teilnehmen, die zwar nicht mehr berufsschulpflichtig, aber zu Beginn des Unterrichts noch nicht 21 Jahre alt sind. In einzelnen Berufen ist auch eine Beschulung der Praktikanten im Rahmen des regulären Berufsschulunterrichts möglich. Näheres ist mit der zuständigen Berufsschule zu klären. Der Unterricht erfolgt an einem Tag in der Woche. Die übrige Zeit sind die Praktikanten im Betrieb.

Vom Bewerbungsverfahren bis zum Start der EQ

  • Bewerberauswahl: Die Vermittlung von Praktikanten in angebotene Praktikantenstellen erfolgt in der Regel durch die Agentur für Arbeit, bei der die Praktikanten gemeldet sind. Die Interessenten bewerben sich bei den Unternehmen.
  • Abschluss Einstiegsqualifizierungsvertrag: Der Betrieb schließt mit dem Praktikanten (bei Jugendlichen mit dem Erziehungsberechtigten) einen Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung ab: EQ-Vertrag Muster Juli 2024 (DIHK) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB)
  • Förderung: Bei Vertragsabschluss und vor Praktikumsbeginn stellt der Betrieb einen Förderantrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Das erforderliche Formular ist bei der Agentur für Arbeit erhältlich. Die Bewilligung der Förderung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Agentur für Arbeit. Der Förderantrag muss nicht zwingend gestellt werden. Eine betriebliche Einstiegsqualifizierung kann auch ohne öffentliche Förderung durchgeführt werden.
  • Registrierung: Der Betrieb sendet eine Kopie des Einstiegsqualifizierungsvertrags an die zuständige IHK und an die zuständige Agentur für Arbeit. Er erhält von der IHK eine Eintragungsbestätigung.
  • Bei berufsschulpflichtigen Jugendlichen: Anmeldung für die EQ-Klasse an der zuständigen Berufsschule. Angemeldet werden müssen berufsschulpflichtige Jugendliche ohne abgeschlossenes Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Freiwillig angemeldet werden können aber auch Praktikanten, die nicht mehr berufsschulpflichtig und zu Beginn des Unterrichts noch nicht 21 Jahre alt sind. Gerne informiert unser IHK-Ausbildungsteam Betriebe darüber, wo EQ-Klassen eingerichtet werden.
  • Versicherung: Der Praktikant meldet sich selbst zur Krankenversicherung an. Der Betrieb fordert die Lohnsteueridentifikationsnummer des EQ-Praktikanten an und meldet ihn zur Sozialversicherung und bei der Berufsgenossenschaft an.
  • Minderjährige müssen sich vor Beginn der Einstiegsqualifizierung einer ärztlichen Erstuntersuchung gemäß §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz unterziehen.

IHK-Zertifikat – Anrechnung auf eine Ausbildung

Am Ende der Einstiegsqualifizierung stellt das Unternehmen dem Jugendlichen ein betriebliches Zeugnis aus und bewertet die Leistungen. Die IHK vergibt ein Zertifikat, in dem die Inhalte der Einstiegsqualifizierung aufgeführt sind.
Darüber hinaus enthält das Zertifikat den Hinweis, dass die Möglichkeit einer Anrechnung auf eine anschließende Ausbildung besteht. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte sorgfältig geprüft werden. Unser IHK-Ausbildungsteam berät hierzu Unternehmen und Praktikanten gerne.

Wer kann EQ-Plätze anbieten?

Einstiegsqualifizierungen können nicht nur von Ausbildungsbetrieben angeboten werden. Auch Unternehmen, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können mitmachen, wenn sie spezielle Berufsbildpositionen des betreffenden Ausbildungsberufes vermitteln können. Förderberechtigt sind sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber.
Wir freuen uns über Ihre Meldungen von Plätzen für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen. Die gemeldeten EQ-Stellen geben wir der Agentur für Arbeit weiter. Bewerbervorschläge an Unternehmen unterbreitet die Agentur für Arbeit, die Auswahl treffen Sie als Unternehmen.
Melden Sie uns Ihre freien EQ-Plätze.

Weiterführende Informationen der Deutschen Industrie- und Handelskammer

Weiterführende Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Weiterführende Informationen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks


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