Dropshipping
Dropshipping erfreut sich bei Existenzgründern immer größerer Beliebtheit. Aber auch versierte Online-Händler können ihren Internetverkauf durch diese Vertriebsform ausweiten.
Was ist Dropshipping?
Das Geschäftsmodell des Dropshippings besteht aus drei wesentlichen Akteuren: dem Kunden (Besteller), dem Versender (Dropshipper), beispielsweise ein Hersteller oder ein Großhändler und einem Online-Händler (Shopbetreiber). Dabei bestellt der Kunde ein Produkt über einen Webshop eines Online-Händlers. Dieser leitet die Bestellung dann an den Versender weiter, der daraufhin die Ware im Namen des Online-Händlers direkt zu dem Kunden verschickt (so genanntes Streckengeschäft).
Vor- und Nachteile von Dropshipping
Der Hauptvorteil dieses Geschäftsmodells ist es, dass die Ware zu keinem Zeitpunkt in einem physischen Lager des Shopbetreibers stehen muss. Dadurch ist die Kapitalbindung und das benötigte Startkapital bei Existenzgründungen wesentlich geringer als bei einem klassischen Einzelhandelsansatz, da keine Waren im Voraus gekauft werden müssen. Daraus ergeben sich direkt weitere Vorteile, wie die relativ “risikoarme” Erweiterung der Produktpallette, da die Gefahr von “Ladenhütern” ausgeschlossen werden kann. Grundsätzlich kann Dropshipping von überall aus der Welt betrieben werden.
Ein großer Nachteil des Dropshippings ist es, dass der Online-Händler keinen Einfluss auf die logistische Abwicklung der Bestellung hat. Dies führt zu einem Kontrollverlust bei der Versandgeschwindigkeit, dem Tracken von Waren und der Qualität der Verpackung. Retouren und Reklamationen obliegen nicht der Verantwortung des Versenders, sondern des Shopbetreibers, da mit diesem ein Kaufvertrag mit dem Kunden geschlossen wird. Eine Rücksendung durch den Shopbetrieber an den Versender kann je nach vertraglicher Vereinbarung möglich sein. Des Weiteren muss beachtet werden, dass die Gewinnmargen sehr gering sein können, da es die logistische Abwicklung einer Dienstleistung ist, die sich der Versender natürlich bezahlen lässt.
Worauf sollte geachtet werden?
Grundsätzlich müssen bei diesem Geschäftsmodell Gründerinnen und Gründer auch investieren, beispielsweise in ein Shopsystem, Marketing und einen schnellen und kulanten Kundenservice. Auch müssen, wie bei jeder anderen Unternehmung, AGBs, Rechtstexte und der Gleichen erstellt werden. Empfehlenswert ist es, bei der Kooperation mit einem Versender darauf zu achten, dass möglichst automatisiert Warenbestände in Echtzeit (oder zumindest in kurzen Intervallen) mit dem Online-Shop synchronisiert werden und ein Pakettracking möglich ist. Auf Grund des bereits erwähnten Kontrollverlustes in der Logistik empfiehlt es sich bei der Lieferzeitangabe einen kleinen Puffer einzukalkulieren, damit die Kundenerwartungen eher übertroffen werden und Lieferfristen eingehalten werden können. Zusätzlich sollte ein Versenden mit gebrandeten Verpackungsmaterial und einer Rechnung vom Online-Händler möglich sein. Darüber hinaus empfiehlt es sich, finanzielle Rücklagen zu bilden, um Rückerstattungen schnell abwickeln zu können und einen Warenbestands-Puffer aufzubauen.
Haftungsregelung
Der Online-Marktplatzbetreiber haftet trotz Einhaltung der Aufzeichnungspflichten, wenn er Kenntnis davon hatte oder mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte wissen müssen, dass der Onlinehändler seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommt. Unabhängig von einer Kenntnis haftet der Online-Marktplatzbetreiber, wenn der Onlinehändler im Zeitpunkt der Lieferung nicht über eine gültige UStIDNr. oder einen entsprechenden Nachweis verfügt.