IHK-Mitmachorganisation
Unsere IHK-Gemeinschaft besteht aus über 70.000 Unternehmerinnen und Unternehmern. Jeder Einzelne hat die Möglichkeit, sich aktiv zu beteiligen. Aktuell engagieren sich in unserer IHK bereits rund 4.000 Personen ehrenamtlich – beispielsweise in der Vollversammlung, als Prüfer in der Aus- und Weiterbildung oder in unseren Arbeitskreisen, Ausschüssen und in den IHK-Netzwerken. Wir bieten Ihnen viele Möglichkeiten, sich mit Ihren Ideen in unseren Ehrenämtern einzubringen und sich mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern zu vernetzen.
Schaubild
IHK-Netzwerke
Die IHK-Netzwerke bieten Unternehmerinnen und Unternehmern einen Austausch in lockerer Atmosphäre. Die Teilnehmer erhalten in diesen, für IHK-Mitglieder kostenlosen Angeboten, zielgerichtete Informationen von der IHK.
- IHK-Netzwerk Arbeitsschutz
Wie können sichere Arbeitsbedingungen in Unternehmen möglichst unbürokratisch und effektiv erreicht werden? Diese und noch mehr Inhalte werden in unserem IHK-Netzwerk Arbeitsschutz angesprochen. - IHK-Netzwerk Assistenz
Das IHK-Netzwerk Assistenz bietet Praxistipps und Erfahrungsaustausch. Gewinnbringende Kontakte und verbessertes Wissensmanagement sind nur einige der Vorteile, die die Mitgliedschaft mit sich bringt. - IHK-Netzwerk Ausbilder
Das IHK-Netzwerk Ausbilder ist eine Plattform für Ausbilder/innen und Ausbildungsverantwortliche, die den Austausch rund um das Thema Berufsausbildung und ihre Ausbildertätigkeit ermöglicht. - IHK-Netzwerk Datenschutz
Im IHK-Netzwerk Datenschutz tauschen sich die Netzwerkmitglieder zu Fragen, Problemen, Inhalten und Neuerungen rund um das Thema Datenschutz aus. Darüber hinaus gibt es aktuelle Informationen und Vorträge rund um dieses Themenfeld. - IHK-Netzwerk Gesellschaftliche Verantwortung
Im IHK-Netzwerk Gesellschaftliche Verantwortung (CSR-Frühstück) tauschen sich die Netzwerkmitglieder mehrmals im Jahr über das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen aus und stellen Best Practice Beispiele vor. - IHK-Netzwerk Jungunternehmerinnen
Im IHK-Netzwerk Jungunternehmerinnen können Sie sich miteinander austauschen, wenn Sie demnächst gründen oder bereits Jungunternehmerin sind, Sie erhalten Gründungstipps und lernen aus den Erfahrungen von Gleichgesinnten. - IHK-Netzwerk Kleinunternehmen
Im IHK-Netzwerk Kleinunternehmen können sich kleine Unternehmen und Selbständige regelmäßig zu verschiedenen Themen branchenübergreifend austauschen und vernetzen. - IHK-Netzwerk Kreativwirtschaft
Das IHK-Netzwerk bietet Unternehmen, Agenturen und Selbständigen aus der Kreativbranche eine Plattform zum interdisziplinären Austausch - von Trendthemen wie Social Media, bis hin zu regionalen Projekten mit Institutionen. - IHK-Netzwerk Messen und Events
Mit dem IHK-Netzwerk Messen und Events bieten wir Ihnen eine Möglichkeit zur Vernetzung der Netzwerkmitglieder und zum Austausch über aktuelle messe- und veranstaltungsrelevante Themen. - IHK-Netzwerk Mobilitätsmangement
Ihre Mitarbeiter stecken andauernd im zähfließenden Berufsverkehr fest? Sie wollen das ändern, wissen aber nicht genau wie? Nutzen Sie die Gelegenheit sich mit Mobilitätsgestaltern aus der Region zu vernetzen und Ihre Problemstellungen einzubringen. - IHK-Netzwerk Personalarbeit
Bei den dreimal jährlich stattfindenden Frühstücksveranstaltungen erhalten Sie neue Impulse und aktuelle Informationen für Ihren Arbeitsalltag im HR-Bereich. - IHK-Netzwerk Prüfer in der Aus- und Weiterbildung
IHK-Prüfer in der Aus- und Weiterbildung sind mit ihrem ehrenamtlichen Engagement eine tragende Säule des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Im Netzwerk haben sie die Möglichkeit, sich über neue Entwicklungen und veränderte Anforderungen an das Prüferamt zu informieren und sich mit Prüfern aus anderen Bereichen und Branchen auszutauschen. - IHK-Netzwerk Sicherheit in der Wirtschaft
Schwerpunkt des Netzwerks ist die Sicherheitsarbeit und die praktische Umsetzung im Unternehmen. Dazu kommen außerdem Treffen mit den lokalen Sicherheitsbehörden, um eine schnelle, direkte und auch persönliche Informationsweitergabe zu gewährleisten. - IHK-Netzwerk Tourismus
Auf der Agenda des Netzwerks stehen Themen wie Unternehmensführung, gesetzliche Vorschriften, Trends aus der Branche oder Fachkräftegewinnung. Doch auch der Austausch mit anderen Akteuren der Branche kommt nicht zu kurz. - IHK-Netzwerk Umwelt und Energie
Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Themen Umwelt und Energie ändern sich ständig. Die Folge: Für Unternehmen wird es immer komplizierter und unüberschaubarer. Um den Überblick zu behalten, hilft der Austausch in einem starken Netzwerk. Hier gibt es hilfreiche Informationen zu rechtlichen und technischen Entwicklungen und deren Umsetzung im Unternehmen. - IHK-Netzwerk Wirtschaft Digital
Wie kann mein Unternehmen das Potenzial digital basierter Technologien gewinnbringend nutzen? Im IHK-Netzwerk Wirtschaft Digital erhalten Sie wertvolle Impulse, die Ihnen dabei helfen, diese Fragen für Ihr Unternehmen zu beantworten.
IHK-Arbeitskreise
Die IHK-Arbeitskreise setzen sich aus fachkundigen Experten zum jeweiligen Thema zusammen. Sie sind Gremien mit definierten Arbeitszielen.
- Arbeitskreis Familienunternehmen
der IHK Rhein-Neckar - Arbeitskreis Zoll und Außenwirtschaftsrecht
Der Arbeitskreis Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist eine gemeinsame Einrichtung der IHK Rhein-Neckar und der IHK-Pfalz und bietet eine Plattform für Unternehmen zur politischen Willensbildung sowie zum Erfahrungsaustausch.
IHK-Ausschüsse
Die IHK-Ausschüsse werden durch die IHK-Vollversammlung berufen und beraten die Vollversammlung und andere IHK-Organe sowie die IHK-Geschäftsführung.
- Ausschuss für Außenwirtschaft
der IHKs Rhein-Neckar, Darmstadt und Pfalz - Berufsbildungsausschuss
der IHK Rhein-Neckar - Handelsausschuss
der IHK Rhein-Neckar - Ausschuss für Industrie und Innovation
der IHK Rhein-Neckar - Sachverständigenausschuss
der IHK Rhein-Neckar - Steuerausschuss
der IHK Rhein-Neckar - Ausschuss für Verkehr
der IHK Rhein-Neckar
IHK-Vollversammlung
Alle fünf Jahre wählen unsere Mitgliedsunternehmen ihre Vertreter der Wirtschaft in die Vollversammlung. Diese setzt sich aus 85 Unternehmerinnen und Unternehmern verschiedener Wahlgruppen zusammen. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt Themen, die für die IHK-zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
IHK-Präsidium
Die Vollversammlung wählt Präsident und Präsidium. Das Präsidium bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über den Haushalt. Die IHK-Geschäftsführung leitet in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten die Geschäfte - nach den Beschlüssen der Vollversammlung. Das Präsidium der IHK Rhein-Neckar setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten und acht weiteren Vizepräsidenten (Stand: Dezember 2018).
IHK-Engagement für die Region
Die IHK gibt der regionalen Wirtschaft eine Stimme und bezieht im Auftrag ihrer Mitglieder Stellung zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen. Sie bringt die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen in die Politik ein, sei es auf kommunaler, Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene.
- Standortpolitik
Die IHK setzt sich für die Interessenvertretung ihrer Mitgliedsunternehmen ein, wie bei der Verhinderung der Bettensteuer in Heidelberg 2017. Die IHK vertritt viele Themen, nicht nur auf kommunaler, sondern auch auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. - Ausbildung
Großes Thema für Unternehmen ist die Ausbildung. Die IHK setzte sich rundum das Thema Aus- und Weiterbildung ein. In Heidelberg ist durch IHK-Einsatz ein Ausbildungshaus entstanden, in dem Auszubildende untergebracht werden können. - Fachkräftesicherung
Die Fachkräftesicherung ist für Unternehmen ein wichtiges Thema. Deshalb geht die IHK neue Wege in der Nachwuchsgewinnung. Ein Beispiel hierfür ist der IHK-Mittelstands Experience Day in Kooperation mit AIESEC. Dieser bringt mittelständische Unternehmen aus der Region und Studierende der Universitäten Mannheim und Heidelberg zusammen.
IHK-Prüfer
IHK-Prüfer erstellen u. a. Prüfungsaufgaben und korrigieren und begutachten Prüfungsarbeiten. Sie stärken durch ihr Engagement die regionale Wirtschaft. Denn ohne Prüfer gäbe es keine Aus- und Weiterbildung und dadurch keine Fachkräfte für die Unternehmen. Rund 9.000 Auszubildende nehmen jährlich an unseren Zwischen- und Abschlussprüfungen teil. Im Bereich Fortbildungsprüfungen sind es rund 1.800 Prüflinge. Dabei sind rund 2.500 Prüfer im IHK-Bezirk ehrenamtlich aktiv - eine stolze Zahl. Dennoch besteht weiterhin Bedarf an engagierten und kompetenten Persönlichkeiten.
Wirtschaftsjunioren
Die Wirtschaftsjunioren sind junge Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbständige und angestellte Führungskräfte bis 40 Jahren aus allen Branchen der Wirtschaft. Sie setzen sich für eine Gesellschaft ein, die Eigenverantwortung fördert, in der sich Leistung und Unternehmertum lohnen und gewürdigt werden. Das branchenübergreifende und exklusive Netzwerk ist auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene organisiert. Bei der IHK Rhein-Neckar sind zwei Juniorenkreise angesiedelt: die Wirtschaftsjunioren Heidelberg und der Bundesland- und IHK-Bezirk-übergreifende Kreis Mannheim-Ludwigshafen.
Handelsrichter
Handelsrichter werden auf gutachtlichen Vorschlag der IHK durch das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg für die Dauer von jeweils fünf Jahren ernannt. Die Kammern für Handelssachen (KfH) bei den Landgerichten sind Spezialspruchkörper für Kaufleute, die mit zwei Handelsrichtern und einem Berufsrichter, der der Vorsitzende ist, besetzt sind. Die Richter haben gleiches Stimmrecht, so dass die Handelsrichter ggf. den Berufsrichter überstimmen können. Sie haben die Aufgabe, ihren besonderen kaufmännischen Sachverstand in die Entscheidungsfindung einzubringen.
Handelssachen sind im wesentlichen Wechsel- und Scheckprozesse, Gesellschafts- und firmenrechtliche Streitigkeiten, Wettbewerbsprozesse, Börsensachen und Ansprüche gegen einen Kaufmann aus beiderseitigen Handelsgeschäften.
Zum Handelsrichter kann ernannt werden, wer
- Deutscher ist,
- das 30. Lebensjahr vollendet hat,
- als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist oder eingetragen war oder als Vorstandsmitglied einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung für diese juristische Person nicht eingetragen zu werden braucht,
- in dem Landgerichtsbezirk Mannheim, Heidelberg oder Mosbach wohnt oder
- in diesem Bezirk eine Handelsniederlassung hat oder
- einem Unternehmen angehört, das in diesem Bezirk seinen Sitz oder seine Niederlassung hat,
- als Prokurist, wenn er im Unternehmen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmens vergleichbare selbstständige Stellung einnimmt,
- als Vorstandsmitglied einer Genossenschaft, wenn er hauptberuflich in einer Genossenschaft tätig ist, die in ähnlicher Weise wie eine Handelsgesellschaft am Handelsverkehr teilnimmt.
Nicht ernannt werden kann,
- wem infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wurde oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden ist,
- gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind.
IHK-Ehrenamt in der Praxis
Wir haben unsere ehrenamtlich Engagierten zu ihren Ehrenämtern befragt. Wie die Arbeit in unserem IHK-Ehrenamt genau aussieht erfahren Sie in den Interviews.
In unserem Video zum Ehrenamt erhalten erfahren Sie, wie sich Unternehmer bei der IHK ehrenamtlich engagieren können.