Berufsbildungsausschuss

Errichtet wird der Berufsbildungsausschuss von der IHK. Dem Ausschuss gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an. Die Lehrkräfte haben beratende Stimme.
Der gemäß § 77 Berufsbildungsgesetz (BBiG) von der IHK Rhein-Neckar errichtete Berufsbildungsausschuss (BBA) hat folgende Aufgaben:
  • Er ist im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes für die Aufgaben der Berufsausbildung zuständig.
  • Er beschließt die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes von der IHK zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung.
  • Er muss in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung umfassend unterrichtet und gehört werden.

Organisation:

  • Der Ausschuss besteht aus 18 gemäß § 77 Abs. 2 BBiG berufenen Mitgliedern. Stimmrecht haben die sechs Beauftragen der Arbeitgeber und die sechs Beauftragten der Arbeitnehmer. Die Lehrervertreter haben beratende Stimmen.
  • Die Mitglieder haben die gleiche Anzahl Stellvertreter.
  • Der Ausschuss tagt viermal im Jahr mit jeweils vier Unterausschuss-Sitzungen.
  • Der Vorsitz wechselt jährlich. Alternierend übernehmen je ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter für jeweils ein Jahr den Vorsitz.
  • Die laufenden Geschäfte des Ausschusses werden durch die Geschäftsführung der IHK im Einvernehmen mit dem Vorsitz und dessen Stellvertretung wahrgenommen. Die Geschäftsführung der IHK nimmt an den Sitzungen des Ausschusses mit beratender Stimme teil.

Alternierender Vorsitz:

  • Karl Breer, Beauftragter der Arbeitgeber
  • Miriam Walkowiak, Beauftragte der Arbeitnehmer

Geschäftsführer:

  • Harald Töltl, Geschäftsführer Berufliche Ausbildung, IHK Rhein-Neckar