Öffentliche Finanzierungshilfen

Erfahren Sie mehr zum Unterstützungsangebot von Land und Bund für Unternehmensgründer.
Das Land Baden-Württemberg und der Bund unterstützen Unternehmensgründungen durch eine Reihe von öffentlichen Förderprogrammen. Zinsgünstige Darlehen, öffentliche Bürgschaften, Haftungsfreistellungen, Kapitalbeteiligungen und weitere Maßnahmen erleichtern den Start in die Selbständigkeit und erhöhen die Überlebenschancen einer Existenzgründung.
Bei der Vergabe öffentlicher Förderhilfen sind jedoch grundsätzlich Voraussetzungen zu beachten. Lesen Sie die wichtigsten Bestimmungen.
  • Existenzgründer müssen sowohl fachlich als auch kaufmännisch ausreichend qualifiziert sein. Die als erforderlich anzusehende Qualifikation hängt vom jeweiligen Vorhaben ab und kann daher nur im Einzelfall beurteilt werden.
  • Das Gründungsvorhaben muss Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg bieten. Dies bedeutet, dass das Unternehmen eine auf Dauer gesicherte Existenz für den Betreiber bieten muss. Eine angemessene Anlaufzeit wird eingeräumt.
  • Darlehensanträge sind grundsätzlich über ein Kreditinstitut eigener Wahl an die jeweiligen Förderinstitute zu stellen (Hausbankprinzip). Die Anträge müssen vor Beginn der beabsichtigten Investitionsmaßnahme gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Ein Vorhaben wird begonnen, wenn die Investitionsmaßnahme in Angriff genommen wird, beziehungsweise finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden.
  • Eine Finanzierung ausschließlich über öffentliche Fördermittel ist nicht möglich. Es erfolgt lediglich eine Anteilsfinanzierung. Dies bedeutet, dass sich der Antragsteller in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen sollte.
  • Die öffentlichen Finanzierungshilfen müssen zum großen Teil nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden (Ausnahme: ERP-Kapital für Gründung ). Soweit dies nicht möglich ist, können Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden- Württemberg beziehungsweise Haftungsfreistellungen beantragt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährungen von öffentlichen Förderhilfen und Bürgschaften besteht nicht.

Existenzgründungsdarlehen

Die Förderinstitute finanzieren die Neugründung, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens sowie den Erwerb einer tätigen Beteiligung (etwa Einstieg als geschäftsführender Gesellschafter in eine GmbH).
Auch für Unternehmensgründungen im Rahmen eines Franchisesystems können in der Regel Förderdarlehen beantragt werden.
Förderfähig sind alle betrieblich bedingten Sachinvestitionen (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Gebäude, Grundstücke und so weiter), Markterschließungs- und Werbeaufwendungen, das erste Warenlager und sonstige Betriebsmittel wie Personal-, Werbe- und Mietkosten, die in den ersten Monaten anfallen.
Förderanträge müssen über ein Kreditinstitut gestellt werden. Da hier bereits eine Vorprüfung vorgenommen wird, sollte der Antragsteller ein fundiertes Unternehmenskonzept vorlegen. Hierzu gehören insbesondere die Vorhabensbeschreibung, der berufliche Werdegang, die Rentabilitätsvorschau sowie der Kapitalbedarfsplan.
Existenzgründungen können durch Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen finanziert werden. Die IHK hilft Ihnen gerne bei der Auswahl der Förderprogramme und Informationen zum Finanzierungsplan.
Wir bieten regelmäßig kostenfreie Einzelsprechstunden über Förderangebote der Landeskreditbank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Existenzgründer/-innen an.