Eigenkapital oder Fremdkapital?

Welche Finanzierungsformen gibt es? Wir haben für Sie die Möglichkeiten kurz zusammengefasst.

Woher kommt das Geld?

Zunächst einmal aus der eigenen Tasche, denn ohne Eigenkapital sollten Sie den Sprung in die Selbstständigkeit auf keinen Fall wagen. Vielleicht haben Sie Verwandte oder Freunde, die Ihnen finanziell helfen wollen. Dann von Ihrer Bank oder Sparkasse (Kreditinstitut). Und schließlich auch vom Staat.
Zur Vermeidung von Finanzierungsfehlern sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
  • Das Anlagevermögen sowie das dauernd gebundene Umlaufvermögen (eiserner Bestand) sollten durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt werden.
  • Das restliche Umlaufvermögen kann mit kurzfristigem Fremdkapital finanziert werden. Dafür ist der Kontokorrentkredit gebräuchlich.

Eigenkapital

Der erstellte Kapitalbedarfsplan hat eine bestimmte Summe ergeben, die Sie zum Start Ihres Unternehmens benötigen. Jetzt können Sie überlegen, welchen Teil des Kapitalbedarfs Sie selbst aufbringen können. Eigenkapital kann in Form von Ersparnissen oder Wertpapieren, aber auch durch Vermögenswerte, die beliehen werden können (Lebensversicherungen, Bausparverträge, Grundbesitz und andere), aufgebracht werden. Möglich sind auch Sacheinlagen. Hierzu zählen neben Gegenständen des Anlagevermögens (Maschinen, Einrichtungen, Fuhrpark und so weiter) auch immaterielle Wirtschaftsgüter (beispielsweise Patente oder Lizenzen). Allerdings kann bei Unternehmensgründungen die Bewertung der Sacheinlagen oftmals ein Problem darstellen. Existenzgründer bewerten Sacheinlagen in der Regel mit einem höheren Wert als Kreditinstitute.
Es gibt keine verbindliche Regel darüber, wie viel Eigenkapital Sie im Verhältnis zum Kapitalbedarf aufbringen sollten. Eine solide Eigenkapitalausstattung ist jedoch der Schlüssel zur erfolgreichen Existenzgründung und reduziert die Gefahr von Liquiditätsproblemen. Soweit Ihr Eigenkapital nicht ausreicht, sollten Sie prüfen, ob sich möglicherweise Verwandte oder andere Personen (Geschäftspartner) am künftigen Unternehmen mit haftendem Kapital beteiligen.

Kapitalbeteiligungsgesellschaften

Auch über Kapitalbeteiligungsgesellschaften ist eine Finanzierung möglich. Derartige Gesellschaften stellen jungen Betrieben Beteiligungskapital für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Während der Laufzeit ist das eingebrachte Kapital entweder nach einem festen Satz zu verzinsen oder es wird ein Beteiligungsentgelt vereinbart.

Fremdkapital

Die eigenen Mittel reichen häufig nicht zur Finanzierung des Vorhabens aus. Deshalb muss die Finanzierung mittels Fremdkapital aufgestockt werden. Investitionsdarlehen der Kreditinstitute mit einer Laufzeit von bis zu zwanzig Jahren dienen insbesondere der Finanzierung des Anlagevermögens. Bei Annuitätendarlehen bleibt der Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) über die gesamte Laufzeit gleich. Bei Ratendarlehen ist der Betrag, den Sie pro Jahr für Zinsen und Tilgungen aufbringen müssen, in den ersten Jahren höher als beim Annuitätendarlehen, nimmt dann aber ständig ab. Investitionsdarlehen sind "banküblich" abzusichern.

Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit dient der Finanzierung des laufenden Zahlungsverkehrs und des Betriebsmittelbedarfs. Er ist in der Regel unverzichtbar und sollte ausreichend bemessen sein. Bis zur vereinbarten Kredithöhe können Sie über den Kontokorrent frei verfügen. Die Zinsen werden nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag berechnet. Der Kontokorrentkredit sollte aber nur als kurzfristiges Finanzierungsinstrument eingesetzt werden, da er verhältnismäßig teuer ist.

Lieferantenkredit

Für die Warenfinanzierung können Sie unter Umständen einen Lieferantenkredit in Anspruch nehmen. Ein Lieferantenkredit entsteht dadurch, dass Sie eine Ware nicht bei Erhalt, sondern erst später bezahlen. Der Lieferant räumt Ihnen ein Zahlungsziel ein, beispielsweise 30 Tage.

Leasing

Leasing als Alternative zur klassischen Finanzierung sollte bei Ihren Investitions- und Finanzierungsüberlegungen berücksichtigt werden. Leasing ist eine häufig genutzte Finanzierungsalternative, bei der Sie Investitionsgüter anmieten und nach einer gewissen Dauer zum Restkaufpreis übernehmen können. Unterschieden wird in Leasing von beweglichen Investitionsgütern (zum Beispiel Büromaschinen, Einrichtungen von Läden und Büros, Werkzeugmaschinen) und Leasing von Immobilien (zum Beispiel Betriebsgebäude, Lagerhalle). Vorteile der Leasingfinanzierung sind Schonung des Eigenkapitals, Liquiditätsentlastung und nutzungskonforme Laufzeit. Leasing sollte aber nur als Ergänzung zur Bankfinanzierung gesehen werden. Auch Leasinggesellschaften stellen in der Regel die gleichen Bonitätsanforderung an ihre Kunden wie Kreditinstitute.

Das Gespräch mit der Bank

Ihr wesentlicher Partner bei der Kreditaufnahme ist in der Regel die Bank. Sie müssen aber davon ausgehen, dass eine Bank Ihre Unternehmensgründung nicht ohne weiteres finanzieren wird, sondern dass Sie Ihre Gründungsidee entsprechend präsentieren müssen. Folgende Punkte sollten Sie bei den Gesprächen mit den Kreditinstituten beachten:
  • Sprechen Sie möglichst früh bei Ihrer Bank/Sparkasse vor.
  • Durch offenen Gespräche bauen Sie Vertrauen auf.
  • Sprechen Sie auch kritische Punkte an. Das Kreditinstitut stellt diese früher oder später sowieso fest. Dann könnte das Vertrauensverhältnis schon beeinträchtigt sein.
Bereiten Sie sich sorgfältig vor. Gut vorbereitete und aussagefähige Unterlagen bringen Ihnen bei den Verhandlungen Pluspunkte und verkürzen die Bearbeitungszeit vom Kreditantrag bis zur Kreditbewilligung.

Kreditunterlagen

Für das Finanzierungsgespräch mit der Bank beziehungsweise zur Weiterleitung an Förderinstitute werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

Angaben zur Person des Gründers (Lebenslauf)

  • Beschreibung des persönlichen Werdegangs, der kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse und der beruflichen Erfahrungen.

Unternehmenskonzept

  • Angebots- und Leistungspalette
  • Kundenzielgruppe, Lieferanten und Wettbewerber
  • Einzugsgebiet, Standort
  • Markteinführungs- und Vertriebsstrategie

Planungsrechnungen

  • Kapitalbedarfsplan
  • Umsatz- und Ertragserwartung
  • bei Betriebsübernahme: Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre

Was kostet ein Kredit?

Die Kosten eines Kredites werden von mehreren Größen beeinflusst. Vor Abschluss eines Kreditvertrags sollten Sie deshalb die Kreditnebenkosten überprüfen. Hierzu benötigen Sie Informationen über den Zins- und Auszahlungssatz, die Laufzeit und die Anzahl der Raten. Außerdem sollten Sie sich über die Höhe von Bereitstellungszinsen und Kreditprovisionen, Bearbeitungsgebühren sowie Kontoführungskosten informieren.

Kreditprüfung

Ihre Bank oder Sparkasse, bei der Sie einen Kredit beantragen, wird Ihren Kreditwunsch zunächst unter folgende Aspekte prüfen:
  • Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers?
  • Was produziert/vertreibt das Unternehmen?
  • Realisierbarkeit der Umsatz- und Ertragserwartung?
  • Höhe des Eigenkapitals?
  • Bisherige Kontoführung (Geldbewegungen, Zahlungsweise und so weiter)?

Sicherheiten

Kredite werden nur gegen ausreichend Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Hausbankdarlehen und öffentliche Fördermittel sind in der Regel banküblich abzusichern. Üblicherweise ist das gesamte Privatvermögen als eigene Sicherungsmöglichkeit einzusetzen. Existenzgründer haben mitunter die Auffassung, durch eine GmbH-Gründung könnte eine Reduzierung des Risikos erreicht werden, da sich die persönliche Haftung gegenüber der Bank nur auf Höhe der Einlage beschränkt. Solche Haftungsbeschränkungen erkennen Kreditinstitute allerdings nicht an. Sie veranlagen in der Regel die vollständige Durchgriffsmöglichkeit auf das private Vermögen.
Folgende Sicherheiten sind möglich:
  • Hypotheken, Grundschulden, Wertpapiere, private Lebensversicherungen (mit entsprechendem Rückkaufswert)
  • Sicherungsübereignung der angeschafften Gegenstände (Maschinen, Einrichtungen und Warenbestände werden aber nur zu einem Teil ihres tatsächlichen Wertes als Sicherheit anerkannt)
Reichen die vorhandenen Sicherheiten nicht aus, wird die Mitverpflichtung eines Dritten - also eines Bürgen erforderlich. Hierbei wird unterschieden zwischen der Ausfallbürgschaft und der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Bei der ersten Bürgschaftsart muss der Bürge erst dann zahlen, wenn die Bank den Ausfall nachweist; bei der zweiten Bürgschaftsart verzichtet der Bürge auf das Recht der Einrede der Vorausklage. Bürgen werden wie Kreditnehmer gestellt und müssen nach der ersten Aufforderung der Bank zahlen.