Planungsrechnungen zur Finanzierung

Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung Ihrer Unternehmensgründung ist eine überzeugende Zahlendarstellung. Sie hilft Ihnen bei Gesprächen mit Kreditinstituten und Kapitalgebern und ist ein wichtiger Bestandteil des Gründungskonzepts. Darüber hinaus dient die Planungsrechnung als Steuerungs- bzw. Controlling-Instrument zur Liquiditätssicherung.

Planungsrechnungen

Bei einer Unternehmensgründung sollten Sie folgende Planungsrechnungen erstellen:
  • den Kapitalbedarfsplan
  • die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • die Liquiditätsplanung
Mit diesen Planungen sollten Sie aber nicht nur die Start- und Aufbauphase des Unternehmens erfassen, sondern Sie sollten ständig im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs als Steuerungs- bzw. Controlling-Instrument fortgeführt werden.

Kapitalbedarfsplan

Der Kapitalbedarf zur Unternehmensgründung ist der Beitrag, den Sie benötigen, um mit Ihrem Unternehmen zu starten und die Aufbauphase finanziell überstehen zu können. Die genaue Ermittlung des Kapitalbedarfs gehört zu den wesentlichen Aufgaben jedes Existenzgründers. Eine fundierte Kapitalbedarfsplanung hilft, Liquidität zu sichern und Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Dazu gehört aber nicht nur der langfristige Kapitalbedarf für das Anlagevermögen wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge, sondern auch der kurzfristige Kapitelbedarf für das Umlaufvermögen, beispielsweise das Material- und Warenlager sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Auch die finanziellen Belastungen während der Anlaufphase (also auch eventuelle Anlaufverluste) und der Tilgung von Krediten sollten Sie hierbei berücksichtigen.
Zum Anlagevermögen zählen Sachinvestitionen, die dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehen. Die dafür erforderlichen Anschaffungskosten sind nach dem Vergleich von Angeboten relativ leicht zu ermitteln. Hingegen ist die Ermittlung des Kapitalbedarfs für das Umlaufvermögen schwieriger. Umlaufvermögen wird für die Gründungsplanung unterteilt in den ersten Waren- oder Materialbestand und in die Betriebskosten für die Anlaufphase. Zu berücksichtigen sind dabei der tägliche Verbrauch beziehungsweise Aufwand an Materialien, Löhne und andere laufende Betriebskosten die Produktionsdauer, die Lagerdauer sowie der Zahlungsmodus der Kunden.
Den Warenbestand können Sie gegebenenfalls an branchenüblichen Daten orientieren. Ihre Betriebskosten müssen Sie jedoch konkret ermitteln und mindestens in der Höhe für drei Monate ansetzen. Außenstände, Personalkosten, Miete, Büro- und Verwaltungskosten sowie Energie- und Fahrzeugkosten, aber auch Zinsen und Tilgungsraten für Kredite müssen Sie in der Planung des Betriebsmittelbedarfs ebenfalls berücksichtigen.
Nicht vergessen dürfen Sie die Gründungskosten; dies sind Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Gründung stehen (Eintragung in das Handelsregister, Notarkosten, Maklercourtage, Gebühren und so weiter).
Soweit Kosten für die private Lebens- und Haushaltsführung nicht anderweitig sichergestellt sind, sollten Sie auch diese in den Kapitalbedarfsplan einbeziehen; ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten sollte veranschlagt werden.
Der Kapitalbedarf sollte nicht zu knapp ermittelt werden. Planen Sie eine Reserve für "Unvorhergesehenes" ein. Reduzieren Sie Ihren Betriebsmittelbedarf durch sofortige Rechnungslegung, rationelle Lagerhaltung, eine konsequente Zahlungsüberwachung und ein geordnetes Mahnwesen. Beachten Sie, dass bei steigenden Umsätzen der Betriebsmittelbedarf durch höhere Kosten und ein höheres Warenlager ebenfalls wächst und finanziert werden muss.

Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau ist eine der schwierigsten Aufgaben bei der Gründungsplanung. Eine selbständige Existenz lohnt sich nur, wenn auch ein ausreichender Gewinn erwirtschaftet wird. Der Gewinn sollte so hoch sein, dass
  • ein angemessener kalkulatorischer Unternehmerlohn (für die private Haushalts- und Lebensführung)
  • die sozialen Aufwendungen (Krankheit, Altersvorsorge und so weiter)
  • die anfallende Einkommenssteuer
  • eventuelle Darlehenstilgungen
erwirtschaftet werden können.

Vom notwendigen Gewinn zum erforderlichen Umsatz: Ermittlung der Kosten

Veranschlagen Sie Ihre betrieblichen Kosten. Hierzu gehören insbesondere die Personalkosten und die Sachgemeinkosten (Miete, Versicherungen, Werbung, Fahrzeugkosten und so weiter). Bei einer Finanzierung durch Fremdkapital müssen auch Zinsen berücksichtigt werden. Hinzu kommen die Abschreibungen auf das betriebliche Anlage- und Umlaufvermögen. Auch Darlehenstilgungen sollten berücksichtigt werden.
Bei der Kostenermittlung können Sie teilweise auf Durchschnittswerte und allgemeine Branchendaten zurückgreifen. Planen Sie insbesondere bei den Sachkosten ausreichende Reserven ein. Bei Neugründungen wird häufig die Höhe der Sachkosten unterschätzt; mitunter werden auch wichtige Positionen übersehen.
Noch ein Hinweis: Sie müssen sich und Ihr Unternehmen erst auf dem Markt bekannt machen, also die Werbetrommel rühren. Werbung ist meistens teurer als geplant. Planen Sie mit einem Zeit- und Kostenplan so präzise wie möglich.

Ermittlung des erforderlichen Umsatzes

Den erforderlichen Umsatz errechnen Sie, indem Sie Ihren Mindestgewinn und die errechneten Kosten addieren. Sofern Sie ein Dienstleistungsunternehmen gründen, das keinen Wareneinsatz benötigt, steht nun bereits der erforderliche Planumsatz fest. Bei der Gründung eines Handelsunternehmens ist noch die individuelle Handelsspanne (Prozentsatz) anzusetzen. Neben den Besonderheiten der jeweiligen Branche ist die Handelsspanne unter anderem von Ihren Einkaufskonditionen, Rabattgewährungen und Sonderverkäufen abhängig. Die durchschnittliche Handelsspanne Ihrer Branche können Sie den Branchenvergleichen entnehmen.
Die Ermittlung des erzielbaren Umsatzes erfolgt im Einzelhandel durch Konkurrenz- und Standortanalysen beziehungsweise die Ermittlung des Marktpotenzials. Dabei muss die Größe des neu gegründeten Unternehmens beachtet werden. So ist im Einzelhandel zum Beispiel auf einer bestimmten Verkaufsfläche in der Regel nur ein entsprechender maximaler Umsatz erzielbar. Dies gilt auch für das Personal: Eine Arbeitskraft hat eine Kapazitätsgrenze, die den erzielbaren Umsatz begrenzt. Der erforderliche Mindestumsatz wird somit nicht nur von Ihren Gewinnerwartungen bestimmt, sondern auch von der Größe der Räumlichkeiten und der Zahl der Mitarbeiter.
Dienstleister sollten, ausgehend vom veranschlagten Honorar (Stundenbasis oder Pauschalvergütung), ermitteln, ob die erforderlichen Einnahmen beim möglichen Auslastungsgrad der Arbeitszeit realistisch sind. Hierbei müssen aber Akquisitionszeiten und sonstige Tätigkeiten ohne Honorarvergütung berücksichtigt werden.
Mitunter wird nach dem Nutzen der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau gefragt. Wichtig ist: Durch eine möglichst präzise Ermittlung des Umsatzes und der Kosten können betriebliche Entwicklungen und Probleme rechtzeitig erkannt werden. Dadurch kann der Inhaber auf kritische Situationen rechtzeitig reagieren.

Liquiditätsplan

Mit der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau ermitteln Sie, ob die Umsätze realistisch sein können und ausreichende Gewinne zu erwirtschaften sind. Ob Ihr Unternehmen jederzeit über genügend "flüssige Mittel" verfügt, kann daraus aber nicht abgeleitet werden. Die Liquiditätsplanung zeigt, ob Sie auch in der Zeit nach der Gründung genügend Geld haben werden, um weiterarbeiten zu können. Wenn nicht, droht Ihrem Betrieb die Zahlungsunfähigkeit.
Liquide sein bedeutet, die anfallenden Verbindlichkeiten fristgerecht bezahlen zu können. Einnahmen und Ausgaben sind aber nicht gleichmäßig über das Geschäftsjahr verteilt. Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt des Jahres die Ausgabenseite höher ist als die Einnahmeseite, entsteht ein Liquiditätsengpass oder sogar eine Zahlungsunfähigkeit.

Erarbeitung eines Liquiditätsplanes

Aus Ihrem Umsatz- und Kostenplan kennen Sie die voraussichtlichen Umsätze und Kosten des ersten Geschäftsjahres. Wichtigste Überlegung bei der Erstellung eines Liquiditätsplanes ist, in welchen Monaten aus Umsätzen Einnahmen werden (Zahlungseingänge) werden und in welcher Höhe diese anfallen. Zahlungseingänge sind vorrangig die Umsätze, aber auch Einzahlungen aus Krediten, Privateinlagen oder sonstigen Einnahmen. Berücksichtigen sollten Sie saisonale Schwankungen Ihrer Branche, Laufzeiten längerfristiger Aufträge und Urlaubszeiten.
Diese Berechnung führen Sie ebenso für Ihre ausgabenwirksamen Kosten (Zahlungsausgänge) durch. Beachten Sie, welche Ausgaben unabhängig von der Beschäftigung entstehen. Miete, Gehälter, usw. sind fixe Kosten; Ausgaben in Abhängigkeit von der Produktionsmenge sind variable Kosten. Berücksichtigen Sie auch Zahlungen an Lieferanten, Steuern, Privatentnahmen sowie Zinsen und Tilgungen für das Fremdkapital.
Aus der Gegenüberstellung der Einzahlungen zu den Auszahlungen ergibt sich der monatliche Überschuss (Überdeckung) oder der monatliche Fehlbetrag (Unterdeckung). Diese übertragen Sie auf den nächsten Monat und führen dort gleiche Rechnungen durch. Im Falle einer Unterdeckung können Sie jeweils rechtzeitig für die Deckung des Fehlbetrags sorgen, beispielsweise durch die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits oder eine Privatanlage.