Grundbegriffe und Spielregeln der Förderung

Die folgenden Bemerkungen sollen mit den wichtigsten Begriffen und Regeln der Kreditförderung bei der Existenzgründung und Unternehmenssicherung vertraut machen. Sie sind als Grundprinzipien zu verstehen. Ergeben sich bei einzelnen Förderprogrammen Abweichungen, werden diese jeweils erläutert.
  • Gefördert werden Existenzgründer bei der Neugründung oder Übernahme eines Unternehmens sowie tätiger Beteiligung. Außerdem können Unternehmer mit den günstigen Förderdarlehen Investitionen in den ersten Jahren nach Gründung - der Anlaufphase - finanzieren. Diese Investitionen werden auch als Festigungs- oder Wachstumsinvestitionen bezeichnet; der Zeitraum der Förderung unterscheidet sich bei den einzelnen Programmen.
  • Kennzeichen der Gründungsprogramme ist die personenbezogene Förderung, das heißt in den meisten Programmen werden natürliche Personen - also die Gründer und nicht die Unternehmen - gefördert. Die Rechtsform kann frei gewählt werden. Bei der OHG oder KG werden die persönlich haftenden Gesellschafter (keine Kommanditisten) und bei der GmbH die geschäftsführenden Gesellschafter gefördert. Die Finanzierung erfolgt immer entsprechend dem Anteil am Gesellschaftskapital.
  • Gefördert werden Existenzgründer aller Branchen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Einige Programme unterscheiden die Geförderten nach Gewerbetreibenden und Freiberuflern, von denen die Angehörigen der Heilberufe eine gesonderte Gruppe darstellen. Dazu zählen etwa Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Masseure, Heilpraktiker, Krankengymnasten oder Tierärzte.
  • Unterstützt werden Existenzgründer mit ausreichender fachlicher und kaufmännischer Qualifikation. Sie sollten eine Berufsausbildung und einschlägige praktische Berufserfahrungen vorweisen können.
  • Unternehmenssitz und Investitionsort müssen im Bundesgebiet liegen. Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Antragstellers sind bei Beantragung eines ERP-Kapital für Gründung von Bedeutung. Hier gilt folgendes: Existenzgründer aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA sind ohne weiteres antragsberechtigt. Gründer aus anderen Ländern können bei Nachweis der Aufenthaltsberechtigung oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ebenfalls gefördert werden. Der Wohnsitz muss im Inland liegen.
  • Zielgruppe der Förderung ist der Mittelstand, deshalb gibt es festgelegte Obergrenzen für die Größe der geförderten Unternehmen. Die Unternehmen haben weniger als 250 Vollzeitbeschäftigte und höchstens 40 Millionen Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 27 Millionen Euro. Größere Unternehmen können mit maximal 25 Prozent des Gesellschaftskapitals beteiligt sein. Überschreitungen der genannten Größenordnung sind in einzelnen Förderprogrammen möglich.
  • Die Förderdarlehen werden nicht bei den Förderbanken direkt, sondern bei der Hausbank vor Ort beantragt. Dieses Verfahren wird als Hausbankprinzip bezeichnet. Die Förderbanken arbeiten mit allen privaten und öffentlichen Banken und Sparkassen zusammen. Die Hausbank nimmt den Förderantrag auf Vordrucken entgegen und leitet ihn weiter. Sie verpflichtet sich gegenüber den Förderbanken, die Darlehen fristgerecht zu verzinsen und zu tilgen; sie trägt bei den meisten Förderprogrammen das Kreditrisiko. Auf die Kreditentscheidung der Hausbank nimmt die Förderbank keinen Einfluss; auch nicht darauf, welche Sicherheiten sich die Bank für die Förderdarlehen stellen lässt.
  • Rechtzeitige Antragsstellung heißt, dass die Darlehensanträge vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen sind. Damit ist das Eingehen wesentlicher finanzieller Verpflichtungen (z. B. Abschluss von Kauf-, Lieferverträgen und Bauaufträgen) gemeint. Die Gewerbeanmeldung oder der Abschluss eines Mietvertrages haben keinen Einfluss auf die Rechtzeitigkeit. Die Rechtzeitigkeit ist dann gewahrt, wenn ein erstes Finanzierungsgespräch, das die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel beinhaltet und über das die Hausbank eine Aktennotiz erstellt, vor Beginn des Investitionsvorhabens stattfindet.
  • Einige Konditionen unterscheiden sich zwischen den alten und den neuen Ländern, wobei Berlin (West) zu den alten Ländern und Berlin (Ost) zu den neuen Ländern gezählt wird.
  • Folgende Investitionsarten werden unterschieden:
    Zu den Sachinvestitionen zählen beispielsweise Baukosten, Grundstückskosten, Betriebsausstattung, Waren-/Materialbestand.
    Betriebsmittel sind die laufenden Kosten für Miete, Personal, Vorfinanzierung von Aufträgen u. ä.
    Unter Markterschließungskosten sind folgende Aufwendungen zu verstehen: Kosten für die Beratung und Erstellung eines ersten Werbekonzeptes; Maßnahmen für die Anknüpfung von Geschäftskontakten;  Aktivitäten, die die einmaligen Informationserfordernisse sicherstellen, welche bei der Erschließung neuer Märkte auftreten (z. B. Marktanalysen), Ausbildungsmaßnahmen für Handelsvertreter; Aufwendungen für die Teilnahme an oder Besuch von Messen und Ausstellungen.