Neuordnung der Hotel- und Gastronomieberufe zum 1. August 2022

Die Ausbildungsinhalte aller gastgewerblichen Berufe sind in einem mehrjährigen Prozess modernisiert worden. Die Berufsbilder wurden auch mit Blick auf neue Gastronomiekonzepte und neue Ernährungsgewohnheiten der Gäste angepasst. Im Bereich der Speisenzubereitung gibt es einen neuen, theoriereduzierten Abschluss.

Die sieben neuen Berufsabschlüsse in der Hotellerie und Gastronomie

Küchenberufe

Gastronomieberufe

Hotelberufe

Was ändert sich inhaltlich?

Die Ausbildungsinhalte aller gastgewerblichen Berufe sind in einem mehrjährigen Prozess modernisiert worden. Die Berufsbilder wurden auch mit Blick auf neue Gastronomiekonzepte und neue Ernährungsgewohnheiten der Gäste angepasst. Im Bereich der Speisenzubereitung gibt es einen neuen, theoriereduzierten Abschluss.
Die Neuordnung gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 beginnen.
Für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2022 begonnen werden, gelten die alten Ausbildungsordnungen (“Bestandsschutz”). Eine Umschreibung ist unter bestimmten Umständen möglich.
  • mehr Kompetenzen in Nachhaltigkeit und Effizienz
  • digitalisierte Arbeitswelt
  • zum Teil neue Aufteilung/Verschiebung der Inhalte
  • bessere Vorbereitung auf die zukünftige Rolle als Führungskraft: bereits in der Erstausbildung Anleitung von Mitarbeitenden
  • Schärfung der Profile in den Bereichen Hotel und Restaurant:
    - bei den Hotelfachleuten: Fokus auf Hotelbetrieb! Weniger Küche, weniger Service, Ausrichtung auf Reservierung und Empfang, Revenue- und Channelmanagement, Marketing und Vertrieb
    - bei den Fachleuten für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie: Gewicht auf Veranstaltungen, Tagungen, Banketts, Stärkung der Produktkompetenz
Betriebe, die bereits ausbilden, müssen den betrieblichen Ausbildungsplan an die neuen Ausbildungsrahmenpläne anpassen. Unter Umständen muss die Eignung zum Ausbilden von der IHK überprüft werden.

Prüfungen

Neue Prüfungsform bei den dreijährigen Berufen: Gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 (GAP 1 und GAP 2).
  • Die Prüfungsteile fallen zeitlich auseinander.
  • Beide Teile zählen fürs Endergebnis.
  • Für die GAP 1 sind die Inhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate relevant. Sie fließt mit 25 % ins Endergebnis ein.
  • Die Zwischenprüfung als reine Lernkontrolle entfällt.
Bei den zweijährigen Ausbildungsberufen bleibt die alte Prüfungsform mit Zwischen- und Abschlussprüfung bestehen.

Durchstiegsmöglichkeit/Rückfalloption

Die Küchen- und Gastroberufe bieten jeweils die Durchstiegsmöglichkeit vom zweijährigen zum dreijährigen Abschluss. Die Abschlussprüfung des zweijährigen Berufs wird in diesem Fall als GAP 1 gewertet.
Bestehen Azubis im dreijährigen Ausbildungsgang die Abschlussprüfung nicht, können sie unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss im zweijährigen Beruf erhalten (sogenannte Rückfalloption).

Beschulung

Gemeinsame Beschulung für alle Berufe im ersten Ausbildungsjahr ist geplant.

Zusatzqualifikationen

Auszubildenden ist es möglich, Kenntnisse in bundeseinheitlichen Zusatzqualifikationen (ZQs) zu vertiefen:
  • in der Speisenzubereitung: ZQ Vegetarische und vegane Küche
  • im Servicebereich: ZQ Bar und Wein.

Informationen zu den einzelnen Berufen

Weiterführende Informationen: Neuordnung der Hotel- und Gastronomieberufe, Informationsveranstaltung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2560 KB)
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Sie haben Fragen zur Neuordnung? Dann wenden Sie sich an Ihr/e Ausbildungsberater/in.
Aktuelle Tarife für Ausbildungsvergütungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 202 KB) (Achtung: neuer Tarifabschluss im Hotel- und Gaststättengewerbe BaWü zum 1. Januar 2022)