Fachkräfte durch Einwanderung

Alles aus einer Hand

Wer einen Arbeitnehmer aus einem Drittstaat nach Deutschland holen möchte, für den ist die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung (ZFE NRW) in Köln die erste Anlaufstelle. Leiter Dr. Axel Rosenthal berichtet über den Weg zum Visum.  » Von Tobias Hertel
Wie unterstützt die ZFE Arbeitgeber, wenn sie Menschen aus Drittstaaten als Fachkräfte oder Auszubildende beschäftigen wollen?
Wer konkret einen Mitarbeiter im Ausland gefunden hat, kann sich an die ZFE NRW wenden. Der künftige Mitarbeiter benötigt für die Einreise ein Erwerbsvisum. Die ZFE hilft dabei, dieses möglichst schnell zu erlangen. Bevor das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im März 2020 in Kraft trat, musste der ausländische Arbeitnehmer dafür selbst aus dem Ausland heraus eine Fülle von Prozessen mit Behörden durchlaufen. Das ist mit dem Gesetz gravierend einfacher: Die künftige Arbeitskraft stellt eine Vollmacht aus und der Arbeitgeber übernimmt die Formalitäten. Dabei hat er nur noch die ZFE als einzigen Ansprechpartner. Von uns bekommt er das Gesamtpaket an Verwaltungsdienstleistungen.
 
Wie gut wird das Angebot angenommen?
Allein zwischen Januar und November 2021 bearbeiteten wir fast 17?000 Verfahren, darunter gut 1800 beschleunigte Verfahren. Hinzu kommen knapp 10?000 Beratungsgespräche. Diese Beratung ist mir sehr wichtig. Das offene Kommunizieren mit den Unternehmen führt am ehesten zum Ziel.
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen?
Erste Voraussetzung ist die Vollmacht der ausländischen Fachkraft. Und dann ist ein Arbeitsvertrag notwendig. Die Größe spielt keine Rolle, auch kleine Unternehmen können eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen. Selbst für Privatleute, die zum Beispiel eine ausländische Pflegerin beschäftigen möchten, gilt das. Wer genau als Fachkraft gilt, regelt das Aufenthaltsgesetz. Bei konkretem Bedarf und einer guten Begründung besteht aber auch die Möglichkeit, Hilfskräfte zu holen. Eine Vorrangprüfung der Agentur für Arbeit, ob deutsche oder europäische Kräfte eine Stelle antreten können, gibt es nicht mehr.
Vor welchen Hürden stehen die Unternehmen häufig? Und wie hilft die ZFE?
Wegen Corona haben viele Sprachinstitute im Ausland geschlossen. Deshalb war es für ausländische Fachkräfte schwierig, die deutsche Sprache zu erlernen und Sprachzertifikate zu erwerben. Bis zum Sommer gab es alternative Lösungen: Unternehmer konnten bestätigen, dass die vorhandenen Deutschkenntnisse erst einmal ausreichten. Zusätzlich haben sie Anmeldungen für Sprachkurse in Deutschland vorgelegt. Diese Möglichkeit gibt es aktuell nicht mehr und es bleibt abzuwarten, ob sie mit steigenden Infektionszahlen wieder eingeführt wird. Von einer Hürde bekommen die Unternehmer in der Regel gar nichts mit: Dabei geht es um die oft aufwendige Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Die ZFE NRW arbeitet dazu mit 400 Stellen zusammen, darunter auch IHKs, die sehr genau die ausländischen Ausbildungsinhalte prüfen. Das Unternehmen erhält dann das Ergebnis.
Wie lange dauert das Verfahren?
Ausländische Arbeitskräfte, die bereits einen Arbeitgeber sicher haben, können ein beschleunigtes Verfahren in Anspruch nehmen. Durchschnittlich dauert das zwei bis drei Monate. Mein Lieblingsbeispiel ist eine Physiotherapeutin, die innerhalb von zwei Wochen ihre Arbeit in Deutschland antreten konnte. Es gibt aber auch Verfahren, die deutlich länger dauern. Jedes Verfahren ist individuell. 
 
Welche Kosten entstehen dabei? 
Die Gebühren betragen 411 Euro pro Fachkraft.
 
Welchen Tipp haben Sie für Unternehmen?
Das wichtigste ist, möglichst früh mit uns Kontakt aufnehmen. Wir beraten wirklich jeden umfassend. Und wir können sagen, ob das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Gerade Einzelunternehmer oder kleine Betriebe scheuen oft den Aufwand. Doch in etwa 95 Prozent der Fälle bekommt der Arbeitnehmer das Visum.