Recht und Steuern: Aktuelles
Registrierkassen - Verlängerung der Nichtbeanstandung bis zum 31. März 2021
Stuttgart, 10.07.2020. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Corona-Krise und weil zurzeit noch keine cloudbasierten TSE-Lösungen verfügbar sind, hat sich die IHK Nordschwarzwald gemeinsam mit anderen Industrie- und Handelskammern für eine Verlängerung der Frist eingesetzt.
Am 13. Juli 2020 wurde die
bis zum 31. März 2021 vom Landesministerium der Finanzen entschieden; Details finden Sie in der PDF-Datei.
Die Regelung greift nicht bedingungslos - Voraussetzungen dafür sind:
- Dokumentation und Beweis, dass Unternehmen bis spätestens 30. September 2020 die Umrüstung bzw. den Einbau einer TSE beauftragt haben.
- Dokumentation und Beweis der Nichtverfügbarkeit eine cloudbasierten TSE-Lösung, für Unternehmen, die dieses Modalität beabsichtigten.
Tipp: Ergänzen Sie Ihre Registrierkassen-Unterlagen mit einem verbindlichen Umrüstungs-Bestellnachweis, bzw. mit einem Zertifizierungsantrag oder mit der Mitteilung vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) für die Cloud-Lösungen.
Einen Antrag beim Finanzamt ist indes nicht notwendig.
Merkblatt “Anforderungen an die Kassenführung”
Landesministerium der Finanzen: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung (PDF)