Erlaubnisinhaber gem. §§ 34d, f, i GewO

Anpassung bei Erstinfos, Impressum und Signaturen

Rechtsformwechsel macht Anpassung bei Erstinfos, Impressum und Signaturen erforderlich!
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wird aus dem DIHK e. V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Da die Deutsche Industrie- und Handelskammer außerdem als gemeinsame Registerstelle gemäß § 11a Abs. 1 und §§ 34d, f, i GewO tätig ist, wird sie auch entsprechend in der Erstinformation, im Impressum, in der Signatur, auf Visitenkarten etc. aufgeführt.
Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen und ändern Sie diese zeitnah ab, indem Sie
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. durch
    DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
ersetzen.