Recht und Steuern
Änderung bei Offenlegung von Rechnungsunterlagen
Am 1. August 2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich für offenlegungspflichtige Unternehmen Änderungen, die bei Einreichung der Unterlagen zu berücksichtigen sind. Betroffen hiervon sind alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 begonnen haben.
Änderung des Offenlegungsmediums
Bislang waren alle offenzulegenden Unterlagen beim Bundesanzeiger einzureichen. Zukünftig müssen die Unterlagen ab dem Geschäftsjahr 2022 im Unternehmensregister eingereicht werden.
Jahresabschlüsse und alle weiteren Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 1. Januar 2022 sind weiterhin beim Bundesanzeiger einzureichen.
Für die Einreichung wird es eine einheitliche Publikationsplattform geben, so dass die Unternehmer über eine einzige Plattform sowohl im Unternehmensregister als auch im Bundesanzeiger einreichen können.
Übermittlungsformat
Als amtliches Übermittlungsformat wurde das XML- bzw. XBRL-Format gewählt. Möglich ist aber auch die Einreichung in anderen gängigen Dateiformaten wie MS Word, MS Excel oder PDF. Für die Konvertierung in ein verarbeitbares Dateiformat fallen dann jedoch ggf. zusätzliche Gebühren an.
Pflicht zur elektronischen Identifikation
Um im Unternehmensregister Dokumente einreichen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Der Ablauf der Registrierung ist in der „Arbeitshilfe Registrierung“ näher beschrieben.
Daneben muss jede Person, die selbst Daten übermitteln möchte, ein einmaliges Identifikationsverfahren durchlaufen. Ohne eine vorherige Identifikation der tatsächlich übermittelnden Person können zukünftig keine Dokumente mehr offengelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter dem folgenden Link: BfJ - Offenlegung (bundesjustizamt.de) sowie auf der Publikationsplattform
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH bietet zudem eine Reihe von Informationsveranstaltungen an, u. a. auch zum Thema der Einreichung auf der Publikumsplattform:
Quelle: IHK Karlsruhe