Gaststättengewerbe
Wer eine Gaststätte eröffnen bzw. betreiben möchte braucht eine Erlaubnis des örtlichen Ordnungsamtes, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Dazu ist der Besuch einer Unterrichtung nach § 4 Abs.1 Ziff.4 des Gaststättengesetzes bei der Industrie- und Handelskammer vorgeschrieben.