Unterrichtung

Gaststättengewerbe

Wer eine Gaststätte eröffnen bzw. betreiben möchte braucht eine Erlaubnis des örtlichen Ordnungsamtes, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Demgegenüber ist eine Erlaubnis nicht notwendig, wenn alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben angeboten bzw. vertrieben werden.
Nach dem Gaststättengesetz erhalten die betroffenen Gewerbetreibenden, die eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen wollen, dann die Erlaubnis, wenn sie anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die notwendigen lebensmittelrechtlichen und -hygienischen Kenntnisse belehrt worden sind. Diese Kenntnisse werden in der Unterrichtung für das Gaststättengewerbe der Niederrheinischen IHK vermittelt. Als Nachweis erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die dem Ordnungsamt vorzulegen ist.
Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe verfügen bereits über die geforderten Kenntnisse und sind von der Unterrichtung freigestellt. Eine Auflistung der Ausnahmeregelungen steht Ihnen hier zum Download bereit.
Inhalte der Unterrichtung
  • Lebensmittelhygiene
  • Risiko durch Lebensmittel
  • Gefahren durch Mikroorganismen
  • Gesetzliche Grundlagen (HACCP-Konzept)
  • Was sind Zusatzstoffe, Beispiele, Risiken, Kennzeichnung?
  • Rechtsaspekte, Ordnungswidrigkeit, Straftat
  • Mögliche Gefahrenpotentiale
  • Warenkunde

Anmeldung und Kosten


Organisatorische Hinweise
Die Anmeldung erfolgt online. Die IHK bestätigt die Anmeldung mit einem Einladungsschreiben an die Teilnehmer.
Am Tag der Unterrichtung erhalten Sie den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 90,00 EUR sind innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Der Unterrichtungsnachweis wird direkt nach Abschluss der Unterrichtung übergeben. Die einmal erteilte Bescheinigung der IHK gilt bundesweit und unbefristet. Sollte das Original verloren gehen, erhalten Sie auf Anfrage bei der Niederrheinischen IHK in Duisburg eine gebührenpflichtige Zweitschrift (30,00 Euro). Bei Verlust der Bescheinigung nehmen Sie bitte Kontakt mit der IHK auf, bei welcher Sie an der Unterrichtung teilgenommen haben.
Sprachkenntnisse
Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind – nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten – ausreichende Deutschkenntnisse notwendig. Da es sich bei der Vermittlung der Inhalte um fachliche und nicht allgemeine Themen handelt, müssen Teilnehmer, die nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, an gesonderten Unterrichtung für Teilnehmer mit Dolmetschern teilnehmen.

Termine

Die Unterrichtung findet jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Die aktuellen Termine finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Unterrichtung – nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten – ausreichende Deutschkenntnisse notwendig sind. Sollten Sie nicht über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen, melden Sie sich bitte zu einer Veranstaltung mit Dolmetscher an.