Unterrichtung für Spielgeräte- und Automaten-Aufsteller
Glücksspielgewerbe
© PantherMedia / hypermania2
Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller nach § 33c (GewO)
Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wer neu in diesem Gewerbe ist, muss seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit und das Vorliegen eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution nachweisen sowie seit 2013 auch eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolvieren.
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das jeweilige Ordnungsamt.
Zielgruppe
Von der neuen IHK-Unterrichtung sind nicht nur der Aufsteller selbst betroffen, sondern auch technische Mitarbeiter, welche die Geräte vor Ort aufstellen. Verpflichtend ist die IHK-Unterrichtung für alle ab dem 1. September 2013 beantragten Erlaubnisse sowie alle technischen Mitarbeiter (auch von bis dahin bestehenden Unternehmen). Inhaber einer Aufstellerlaubnis, die vor dem Stichtag erteilt wurde, sind nicht zur Unterrichtsteilnahme verpflichtet.
Inhalte
Die Unterrichtung behandelt die Themen Gewerbeordnung und Spielverordnung, Spielhallenrecht der Bundesländer, Jugend- und Spielerschutz. Das Sozialkonzept soll dazu dienen, dass Aufsteller und Beschäftigte frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen und Beratungsangebote für suchtgefährdete Spieler aufzeigen.
Informationen zum Sozialkonzept finden Sie im Internet unter gleichem Stichwort.
Anbieter
Die Niederrheinische IHK führt das Unterrichtungsverfahren auch für die IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach durch.
Anmeldung und Kosten
Die Anmeldung erfolgt online. Die IHK bestätigt die Anmeldung mit einem Einladungsschreiben an die Teilnehmer.
Kosten
Am Tag der Unterrichtung erhalten Sie den Gebührenbescheid. Die Gebühr von 111,00 EUR sind innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.
Der Unterrichtungsnachweis wird direkt nach Abschluss der Unterrichtung übergeben. Die einmal erteilte Bescheinigung der IHK gilt bundesweit und unbefristet. Sollte das Original verloren gehen, erhalten Sie auf Anfrage bei der Niederrheinischen IHK in Duisburg eine gebührenpflichtige Zweitschrift (30,00 Euro). Bei Verlust der Bescheinigung nehmen Sie bitte Kontakt mit der IHK auf, bei welcher Sie an der Unterrichtung teilgenommen haben.
Sprachkenntnisse
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Unterrichtung – nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten – ausreichende Deutschkenntnisse notwendig sind.
Termine
Die Unterrichtung findet jeweils vormittags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Die aktuellen Termine finden Sie hier.
Sachkundenachweis für Spielhallen nach SuSchVO NRW
Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ( GlüStV) bundesweit in Kraft getreten. Für Spielhallen wird ein neuer Sachkundenachweis eingeführt. Zweck der Unterrichtung mit anschließender Prüfung ist es, zusätzliche Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Betrieb von Spielhallen zu vermitteln, damit in besonderem Maße die mit dem Betrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten und die daraus verbundenen Gefahren vertraut werden.
Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde in NRW den Industrie- und Handelskammern übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen vom 06.10.2021 (SuSchVO), die am 15.10.2021 in Kraft getreten ist.
Zielgruppe
Der Sachkundenachweis ist für Betreiber/innen und Leiter/innen von Spielhallen, die den Mindestabstand von 350 Metern zu anderen Spielhallen unterschreiten, jedoch einen Abstand von 100 Meter einhalten sowie für Betreiber/innen und Leiter/innen von Verbundspielhallen verpflichtend. Für Spielhallen im baulichen Verbund ist der Nachweis bis zum 31.12.2022 zu erbringen.
Inhalte
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Prüfung (Sachkundenachweis) und umfasst die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Rechts- und Sachgebiete:
- Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung
- Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
- Jugendschutzrecht
- Prävention und Spielerschutz
- Datenschutz und Aufzeichnungspflichten
Anbieter
Die IHK Duisburg wird den Sachkundenachweis ab Anfang 2022 für die Mitglieder der Niederrheinischen IHK sowie der IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach anbieten.
Anmeldung und Kosten
Die Anmeldung erfolgt online. Die IHK bestätigt die Anmeldung mit einem Einladungsschreiben an die Teilnehmer.
Kosten
Die Kosten für die zweitägige Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Prüfung (Sachkundenachweis) betragen 316,00 €.
Sprachkenntnisse
Für die Teilnahme sind gemäß Verordnung ausreichende Deutschkenntnisse notwendig.
Termine
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung (14 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten) mit anschließender schriftlicher Prüfung (Sachkundenachweis). Die aktuellen Termine finden Sie hier.